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Sondereinzelkosten

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Als Sondereinzelkosten werden in der Betriebswirtschaftslehre jene Einzelkosten bezeichnet, die in der Produktion nicht für ein einzelnes Stück anfallen, sondern für eine Produktgruppe.

Allgemeines

Sondereinzelkosten sind dem Wesen nach Gemeinkosten, weil sie nicht einem einzelnen Produkt oder einer einzelnen Dienstleistung zurechenbar sind, sondern nur einer Produktgruppe (Auftrag, Los, Serie).<ref>Siegfried G. Häberle, Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 1160</ref> Sie werden jedoch wie Einzelkosten behandelt und im Wege der Divisionskalkulation der Produktgruppe zugerechnet.

Kalkulation

Als Sondereinzelkosten werden diejenigen Einzelkosten bezeichnet, die in der Zuschlagskalkulation im Rahmen der Vollkostenrechnung über Materialeinzelkosten und Fertigungslöhne hinaus erfasst, aber nicht in der Kostenstellenrechnung berücksichtigt werden.<ref>Konrad Liessmann, Gabler Lexikon Controlling und Kostenrechnung, 1997, S. 602</ref> Sie fallen nicht pro angefertigtes Stück an, sondern pro Auftrag/Bestellung,<ref>Rüdiger Pieper, Lexikon Management, 1992, S. 336</ref> die sich aus mehreren Stücken zusammensetzen.

Arten

Sondereinzelkosten gibt es in zwei Arten:<ref>Wolfgang Kilger/Jochen Pampel/Kurt Vikas, Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, 2007, S. 224 ff.</ref>

Sondereinzelkosten werden lediglich für die betriebliche Funktion der Produktion und des Vertriebs erfasst, aus Wirtschaftlichkeitsgründen jedoch nicht für die übrigen Funktionen (Beschaffung, Finanzierung, Verwaltung).

Wirtschaftliche Aspekte

Negativ ausgedrückt sind Sondereinzelkosten alle Einzelkosten, die weder zu den Fertigungseinzelkosten noch zu den Materialeinzelkosten gehören.<ref>Ernst Hache/Heinz Sander, Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 105</ref> In der Kalkulation werden sie wie folgt berücksichtigt:

   Materialeinzelkosten
   + Materialgemeinkosten
   + Fertigungseinzelkosten
   + Fertigungsgemeinkosten
   + Sondereinzelkosten der Fertigung
   + Sondergemeinkosten der Fertigung
   = Herstellungskosten
   + Verwaltungskosten
   + Sondereinzelkosten des Vertriebs
   + Vertriebsgemeinkosten
   = Selbstkosten (Gesamtkosten)

Die Sondereinzelkosten werden in der Kalkulation in den Herstellungskosten (Sondereinzelkosten der Fertigung) und als Teil der Vertriebskosten (Sondereinzelkosten des Vertriebs) getrennt berücksichtigt.

Die Sondereinzelkosten können nach dem Kostenzurechnungsprinzip vollständig einem Auftrag, einem Los, einer Serie oder einer Produktart verursachungsgerecht zugerechnet werden, sofern sie in Fertigung und Vertrieb angefallen sind.<ref>Thomas Barth/Daniela Barth, Controlling, 2008, S. 289 f.</ref>

Einzelnachweise

<references />