Zum Inhalt springen

Sozialgericht Darmstadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Darmstadt, Landessozialgericht.jpg
Gebäude des Sozialgerichtes (2011)

Das Sozialgericht Darmstadt ist das für Darmstadt, Offenbach und mehrere umliegende Landkreise zuständige Gericht der Sozialgerichtsbarkeit und eines von sieben Sozialgerichten in Hessen. Direktor des Gerichtes ist Henning Müller.

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichtes Darmstadt befindet sich am Steubenplatz 14. Es wird gemeinsam mit dem Hessischen Landessozialgericht und dem Arbeitsgericht Darmstadt genutzt.

Gerichtsbezirk und übergeordnete Gerichte

Das Sozialgericht Darmstadt ist örtlich für die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, den Landkreis Bergstraße, den Landkreis Darmstadt-Dieburg, den Landkreis Groß-Gerau, den Odenwaldkreis sowie den Landkreis Offenbach zuständig.<ref>Die örtliche Zuständigkeit für den Landkreis Offenbach wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz vom 24. November 2009, GVBl. I S. 422, mit Wirkung vom 1. Januar 2010 eingeführt. Vorher war insoweit die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichtes Frankfurt am Main gegeben.</ref> Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Nach § 8 SGG ist in erster Instanz stets das Sozialgericht zuständig; Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Sozialgericht Darmstadt sind zum Hessischen Landessozialgericht, welches seinen Sitz ebenfalls in Darmstadt hat, und anschließend zum Bundessozialgericht in Kassel möglich.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang

Vorlage:Klappleiste/Ende

Koordinaten: 49° 52′ 24,3″ N, 8° 38′ 26,6″ O

 {{#coordinates:49,873416666667|8,6407222222222|primary
   |dim=
   |globe=
   |name=
   |region=DE-HE
   |type=landmark
  }}