Personensteuer
Personensteuern sind in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre eine Steuergruppe, die Steuersubjekte der Besteuerung unterwirft.
Allgemeines
Die Personensteuern gehören zusammen mit den Realsteuern zu den Besitzsteuern<ref>Gabler Lexikon-Redaktion (Hrsg.), Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft, 1989, S. 232</ref>, wobei sie für bestimmte Personen (natürliche oder juristische Personen) gelten und zu den direkten Steuern gerechnet werden, weil sie unmittelbar vom Steuerschuldner entrichtet werden müssen.<ref>Gabler Lexikon-Redaktion (Hrsg.), Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft, 1989, S. 190</ref>
Steuerarten
Die Personensteuern berücksichtigen nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wie beispielsweise Familienstand, Einkommens- oder Gewinnhöhe, Lebensalter.
Zur Steuergruppe der Besitzsteuer gehören folgende Steuerarten:<ref>Peggy Daume, Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1, 2016, S. 39</ref>
| Steuergruppe | Steueruntergruppe | Steuerart | Steuerobjekt |
|---|---|---|---|
| Besitzsteuern | Personensteuern Realsteuern |
Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer |
Einkommen Gewinn Gewerbebetrieb Grund und Boden |
Aus steuerrechtlicher Sicht gehören zu den Personensteuern die Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer), Kapitalertragsteuer als Sonderform der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kirchensteuer. Aus finanzwissenschaftlicher Sicht zählen zusätzlich die Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Aufwandsteuern dazu.<ref>Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Finanzwissenschaft, 2013, S. 165 f.</ref>
Einzelnachweise
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