Triazine
| Triazine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | 1,2,3-Triazin | 1,2,4-Triazin | 1,3,5-Triazin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Andere Namen | v-Triazin vic-Triazin |
as-Triazin asym-Triazin |
s-Triazin sym-Triazin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Strukturformel | Datei:1,2,3-Triazin - 1,2,3-triazine.svg | Datei:1,2,4-Triazin - 1,2,4-triazine.svg | Datei:1,3,5-Triazin - 1,3,5-triazine.svg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CAS-Nummer | Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| EG-Nummer | 808-989-8 | 206-028-1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ECHA-Infocard | Vorlage:ECHA | Vorlage:ECHA | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Wikidata | Q27117364 | Q27117363 | Q751744 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Summenformel | C3H3N3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Molare Masse | 81,08 g·mol−1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aggregatzustand | fest | flüssig | fest | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung | blassgelbes Öl<ref name="Römpp" /> | farblose, stark lichtbrechende, rhomboedrische Kristalle<ref name="Römpp" /> | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt | 70 °C<ref name="Neunhoeffer">Neunhoeffer, H.; Clausen, M.; Voetter, H.–D.; Ohl, H.; Krueger, C.; Angermund, K.: 1,2,3‐Triazine, III Synthese von N‐Aminopyrazolen und deren Oxidation zu 1,2,3‐Triazinen. Molekülstruktur des 1,2,3‐Triazins in Liebigs Ann. Chem. 1985, 1732–1751, {{#invoke:Vorlage:Handle|f|scheme=doi|class=plainlinks|parProblem=Problem|errCat=Wikipedia:Vorlagenfehler/Parameter:DOI|errClasses=error editoronly|errHide=1|errNS=0 4 10 100}}.</ref> | 17 °C<ref name="Römpp">Eintrag zu Triazine. In: Römpp Online. Georg Thieme VerlagVorlage:Abrufdatum | 0 | Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:RömppOnline}} | template= Vorlage:RömppOnline
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86 °C<ref name="Römpp" /> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siedepunkt | 156 °C<ref name="Römpp" /> | 114 °C<ref name="Römpp" /> | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dichte | 1,448 g·cm−3<ref name="Neunhoeffer" /> | 1,38 g·cm−3<ref name="Römpp" /> | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Löslichkeit | löslich in Ethanol, Diethylether; Zersetzung in Wasser<ref name="Römpp" /> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| GHS- Kennzeichnung |
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| H- und P-Sätze | {{#switch: 302 | - = keine H-Sätze | / = siehe oben{{#if: | }} | 0 | }} | #default ={{#iferror:{{#switch: 302 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 360Fd = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 360Df = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 360D = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 360F = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361 = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) | 361fd = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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{{#switch: 302 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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{{#switch: 315 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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{{#switch: {{{5}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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? | <span style="color:#ff5400; border-bottom:1px dotted #ff5400;" title="{{#switch: {{{7}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{8}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{11}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Als Triazine wird eine Gruppe chemischer Verbindungen bezeichnet, deren Grundstruktur ein aromatischer Heterocyclus ist, der drei Stickstoffatome im sechsgliedrigen Ringsystem enthält.
Die unsubstituierten Stammverbindungen haben nur eine geringe Bedeutung. Von den substituierten Derivaten kommt den symmetrischen 1,3,5-Triazinen, bei denen der Sechsring aus jeweils drei abwechselnd angeordneten Kohlenstoff- und Stickstoffatomen besteht, vor allem als vielseitige Bausteine für weitere Synthesen Bedeutung zu.
Geschichte
Das erste kommerziell genutzte Triazin war das Fungizid Anilazin (1953).<ref>Vorlage:Patent</ref> Darauf folgten die Triazin-Herbizide aus der Gruppe der Chlordiaminotriazine, die 1954 von J. R. Geigy (heute: Novartis) zum Patent angemeldet wurden.<ref>Vorlage:Patent</ref>
Später kamen die Methylmercaptodiaminotriazine (Triatryne) und die Methoxydiaminotriazine (Triatone) dazu.
Eigenschaften
Das cyclische Trimer der Blausäure 1,3,5-Triazin zersetzt sich erst oberhalb von 600 °C in Blausäure, Stickstoff und Kohlendioxid.<ref name="Roth_Weller">L. Roth, U. Weller: Gefährliche Chemische Reaktionen, Eintrag für 1,3,5-Triazin, Stand 72. Ergänzungslieferung 3/2014, ecomed Verlag Landsberg/Lech, ISBN 978-3609195872.</ref>
Verwendung
Mehrere Triazine, wie Atrazin und Simazin, waren als wirksame Herbizide vor allem im Maisanbau weit verbreitet, sind aber heute aufgrund ihrer grundwassergefährdenden Persistenz in der EU verboten. Das Umweltverhalten (Bioakkumulation, Adsorption, Toxizität) ist je nach chemischer Struktur und Seitenkette stark unterschiedlich.<ref>R. Kornmayer, B. Streit: Adsorption und Anreicherung von Atrazin und seinen Abbauprodukten an Flußwassersediment. In: Arch. Hydrobiol. Suppl. 55, 1978. S. 186–210.</ref><ref>B. Streit: Uptake, accumulation and release of organic pesticides by benthic invertebrates. 3. Distribution of 14C-atrazine and 14C-lindane in an experimental 3-step food chain microcosm. Arch. Hydrobiol./ Suppl. 55: 374–400 (1979).</ref>
Auch zahlreiche andere bedeutsame chemische Zwischenprodukte enthalten die Triazinstruktur. So enthalten zum Beispiel viele Reaktivfarbstoffe chlor- oder fluorsubstituierte Triazine als „reaktive Anker“: Der Chromophor wird an den Triazinring gebunden, der dann beim Färbeprozess unter alkalischen Bedingungen mit einer OH-Gruppe der Cellulose (Baumwolle) unter HCl-Abspaltung reagiert. Dabei wird der Farbstoff über eine kovalente chemische Bindung an die Baumwollfaser gebunden, woraus eine hohe Waschechtheit resultiert.
Derivate (Auswahl)
- Acetoguanamin
- Atrazin
- Cyanazin
- Cyanurchlorid
- Cyanurfluorid
- Cyanursäure
- Cyanurtriazid
- Cybutryn
- Desmetryn
- Prometon
- Prometryn
- Propazin
- Simazin
- Terbumeton
- Terbuthylazin
- Terbutryn
- Trisbiphenyltriazine
- Melamin
Einzelnachweise
<references />
- Seiten, in denen die maximale Größe eingebundener Vorlagen überschritten ist
- Seiten mit defekten Dateilinks
- Wikipedia:Unbekannter Wert (Chemie)
- Wikipedia:Artikel ohne Wikidata-Datenobjekt (Chemie)
- Wikipedia:Keine GHS-Gefahrstoffkennzeichnung verfügbar
- Wikipedia:GHS-Gefahrstoffkennzeichnung fehlt
- Wikipedia:Fehlerhafte Gefahrstoffkennzeichnung
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:Sigma-Aldrich
- Explosionsgefährlicher Stoff
- Feuergefährlicher Stoff
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 40
- Brandfördernder Stoff
- Ätzender Stoff (metallkorrosiv)
- Giftiger Stoff bei Verschlucken
- Giftiger Stoff bei Hautkontakt
- Giftiger Stoff bei Einatmen
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Verschlucken
- Aspirationstoxischer Stoff
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Hautkontakt
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Einatmen
- Ätzender Stoff
- Hautreizender Stoff
- Augenreizender Stoff
- Atemwegsreizender Stoff
- Sensibilisierender Stoff
- Betäubender Stoff
- Erbgutverändernder Stoff
- Krebserzeugender Stoff
- Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- Ozonschicht schädigender Stoff
- Wikipedia:Artikel ohne Wikidata-Datenobjekt
- Stoffgruppe
- Triazin