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Vermögensteuer (Deutschland)

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(Weitergeleitet von Vermögensteuergesetz)

Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer auf das Reinvermögen eines Steuerpflichtigen. Sie wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein damals bestehendes Berechnungsverfahren für die Steuer als verfassungswidrig erklärte.

Steuern wie die Grundsteuer oder Kraftfahrzeugsteuer, die nicht das Gesamtvermögen treffen, sondern nur einzelne Vermögensteile, werden in Abgrenzung hierzu als „vermögensbezogene Steuern“ bezeichnet.

Geschichte

In Deutschland wurde 1893 mit dem Preußischen Ergänzungssteuergesetz erstmals eine moderne Vermögensteuer eingeführt.<ref>Joachim Wieland: Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Rechtsgutachten im Auftrag von ver.di, 2003.</ref> Das Deutsche Reich erhob mit dem Wehrbeitrag (1913) und der Kriegsabgabe (1918) einmalig Vermögensabgaben, die 1919 in der Weimarer Republik durch das Reichsnotopfer fortgesetzt wurden. Dieses wurde 1923 durch eine Vermögensteuer nach preußischem Vorbild ersetzt.<ref name=":3">Vermögensabgaben – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen in Europa. Bericht von Stefan Bach in Eurokrise, Staatsverschuldung und privater Reichtum (PDF; 818 kB), DIW Wochenbericht 28.2012, S. 6</ref> Das Vermögensteuergesetz vom 16. April 1934 wurde am 16. Januar 1952 in der nunmehr geltenden Fassung neu bekannt gemacht<ref>BGBl. 1952 I S. 949</ref> und 1974 durch das noch geltende Vermögensteuergesetz<ref>Vermögensteuergesetz, auf gesetze-im-internet.de</ref> abgelöst.<ref>Vermögensteuerreformgesetz vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 949)</ref>

Der damalige Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) veranlasste 1995 eine Erhöhung des Vermögensteuersatzes für natürliche Personen von 0,5 auf 1,0 %.<ref>Wolfgang Schön: Steuergerechtigkeit: Fatale Symbolkraft der Vermögensteuer. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 8. August 2021]).</ref>

In den neuen Bundesländern wurde sie nach der Wiedervereinigung nie erhoben. Für die Vermögensteuer in der DDR siehe Vermögensteuer (DDR).

Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1995

Der Artikel 106 des Grundgesetzes sieht die Erhebung einer Vermögensteuer ausdrücklich vor und dass ihr Aufkommen den Ländern zusteht. Die konkrete Form der Erhebung einer Vermögensteuer in der damaligen Form erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juni 1995 als nicht mit der Verfassung vereinbar:<ref>2 BvL 37/91, BStBl. 1995 II, S. 655, Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Volltext)</ref>

  • Die Ausgestaltung sei nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, da Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögen – anders als geschehen – nicht besser behandelt werden dürften.
  • Außerdem entschied es, dass nur der aus dem Vermögen erzielbare Ertrag (Sollertrag) der Steuer unterliegen dürfe. Gleichzeitig wurde die weitere Anwendung bis zum 31. Dezember 1996 erlaubt.
  • In einem obiter dictum erwähnte die Mehrheit der Richter des Bundesverfassungsgerichts zudem den sogenannten Halbteilungsgrundsatz, wonach die Vermögensteuer zu den Ertragsteuern (wie z. B. der Einkommensteuer) nur hinzutreten dürfe, wenn dadurch die steuerliche Gesamtbelastung „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ zwischen Steuerzahler und Fiskus bleibe, also nur etwa die Hälfte der Vermögenserträge dem Steuerzahler genommen werden (abgesehen von staatlichen Ausnahmelagen wie Kriegen o. ä.). Die Anwendbarkeit dieses – in einem Sondervotum des Richters des Bundesverfassungsgerichts Ernst-Wolfgang Böckenförde scharf kritisierten – Grundsatzes auch auf andere Steuern wurde einige Jahre später vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt: Eine Belastungsobergrenze in der Nähe einer hälftigen Teilung lasse sich für Einkommensteuer und Gewerbesteuer nicht aus dem Grundgesetz ableiten.<ref>BVerfG In: Neue Juristische Wochenschrift. 2006, S. 1191; vgl. Oliver Sauer: Abschied vom Halbteilungsgrundsatz. In: Forum Recht. 2006, S. 131.</ref> Böckenförde kritisierte ebenso die vom Urteil geforderte Beschränkung der Besteuerung auf den Sollertrag.

Aussetzung der Steuererhebung im Jahr 1997

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Ungleichbehandlung festgestellt und den „Gesetzgeber (...) verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 1996 zu treffen.“<ref name=":3" />

Um diese aufzulösen, standen dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten offen. Die damalige Bundesregierung entschied sich jedoch, die Vermögensteuer nicht mehr zu erheben, auch wegen des damaligen Einkommensteuer-Spitzensatzes von 53 % plus Solidaritätszuschlag. Das Vermögensteuergesetz ist nicht aufgehoben.

Böckenfördes Sondervotum

Böckenförde schrieb in seinem Votum weiter, dass die Ungleichheit in der Gesellschaft „ein gewisses Maß nicht überschreiten darf, sonst geht sie über in Unfreiheit“. Der Ausgleich der gesellschaftlich begründeten Ungleichheiten sei eine der Kernaufgaben des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Die Sicherung der unbegrenzten Vermehrung von Eigentum sei nicht Inhalt des Grundgesetzes, und wenn die Ungleichheit sich „ungezügelt potenzieren“ kann, gerate die verfassungsgemäße Ordnung insgesamt in Gefahr.<ref>Joachim Wieland: Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Rechtsgutachten im Auftrag von ver.di, 2003.</ref>

Böckenförde verwies darauf, dass dieser Versuch der Beschränkung der Steuerhoheit in einer Situation erfolge, in der wegen der hohen Arbeitslosigkeit und der großen Belastungen infolge der deutschen Wiedervereinigung ein Ausgleichsbedarf bestehe, wie ihn die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zuvor nicht gekannt habe. Es sei nicht einzusehen, dass angesichts dieser Umstände ein gemäßigter Zugriff auf bestehende Vermögensmassen verfassungsrechtlich tabu sein sollte.

Steuersatz, Freigrenze, Aufkommen

Die deutsche Vermögensteuer stand den Bundesländern zu. Der Steuersatz betrug ab 1995 (oberhalb eines Freibetrags von 120.000 DM pro Familienmitglied) jährlich:<ref>§§ 6 und 10 Vermögenssteuergesetz</ref>

  • 1 % für natürliche Personen, jedoch 0,5 %, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Betriebsvermögen handelte,
  • 0,6 % für Körperschaften.

Ausländische Vermögensteuern konnten angerechnet werden (§ 11 VStG).

Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer ist nach § 4 des Vermögensteuergesetzes das Gesamtvermögen gemäß § 114 bis § 120 des Bewertungsgesetzes. Diese Paragraphen des Bewertungsgesetzes wurden 1996 und 1997 aufgehoben.<ref>Artikel 1 Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049), Artikel 6 Gesetz zur Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2590)</ref> Vom Vermögen waren Schulden abzuziehen.<ref>§ 118 Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. 231)</ref>

Im Jahr 1996, dem letzten Jahr ihrer Erhebung, nahmen die Bundesländer durch die Vermögensteuer gut 9 Milliarden DM (umgerechnet 4,62 Milliarden Euro) ein.<ref>Steuereinnahmen nach Steuerarten 1994–1997. Bundesfinanzministerium, 1. Juli 2004.</ref>

Auf Grund von Berechnungen für eine mögliche Vermögensabgabe<ref>Vermögensabgaben – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen in Europa. (diw.de [PDF]).</ref> kam Stefan Bach 2013 zu dem Schluss, dass bei einem persönlichen Freibetrag von einer Million Euro (bei Ehepaaren entsprechend zwei Millionen Euro) und einem Freibetrag für Betriebsvermögen von fünf Millionen Euro etwa 300.000 Personen oder 0,6 Prozent der Bevölkerung steuerpflichtig wären. Ein Steuersatz von 1 % würde dann in einem Steueraufkommen von 14 Milliarden Euro resultieren.<ref>Stefan Bach: Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland | APuZ. Abgerufen am 23. Juni 2020.</ref>

Basierend auf dem Vorschlag mehrerer rot-grün regierter Bundesländer aus dem Jahr 2012 führte im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung 2016 das DIW eine Studie durch.<ref name=":1">Stefan Bach, Martin Beznoska, Andreas Thiemann: Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Wiedererhebung der Vermögensteuer in Deutschland. Nr. 108. DIW Berlin: Politikberatung kompakt, 2016 (econstor.eu [abgerufen am 20. Mai 2020]).</ref> Diese Untersuchung analysierte acht Szenarien der Vermögensbesteuerung mit jeweils verschiedenen Bemessungsgrundlagen. Variiert wurde dabei die Höhe der persönlichen Freibeträge, ob ein Freibetrag für betriebsnotwendiges Vermögen berücksichtigt wurde und die Art des Steuertarifs. Je nach Szenario wurden 150.000 bis 435.000 steuerpflichtige Personen errechnet. Es ergab sich je nach Szenario ein Steueraufkommen von 11 bis 25 Milliarden Euro jährlich. Durch Anpassungsreaktionen könnte sich das Aufkommen vermindern.<ref name=":2">D. I. W. Berlin: DIW Berlin: Hohes Aufkommenspotential bei Wiedererhebung der Vermögensteuer. Abgerufen am 20. Mai 2020.</ref>

Kosten der Steuer

Die relativen und absoluten Erhebungskosten für den Staat hängen von der konkreten Ausgestaltung der Steuer ab. Neben den Erhebungskosten können auch Kosten für den Steuerpflichtigen selbst (die sogenannten „Befolgungskosten“ oder auch „Entrichtungskosten“, das sind z. B. Steuerberatungskosten und sonstige Rechtsberatungskosten) sowie für die Justiz anfallen, so dass die volkswirtschaftlich wesentlichen gesamten sogenannten „Vollzugskosten“ als Summe von Verwaltungs- und Befolgungskosten nur näherungsweise angegeben werden können und sich die Angaben zu ihrer Höhe teilweise erheblich unterscheiden.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kosten der Besteuerung in Deutschland (Memento vom 20. April 2014 im Internet Archive). In Monatsbericht des BMF 2003, S. 81–92, 21. Juli 2003.</ref><ref>Vermögensbesteuerung – Chancen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten (PDF; 264 kB), Margit Schratzenstaller, Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. Abschnitt 2.3.2, S. 20–22.</ref>

Nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums entfielen 1996 auf die Finanzverwaltungskosten etwa 3 % der Einnahmen aus der Vermögensteuer.<ref>BT-Drs. 13/5975</ref>

Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung schätzte in einer Untersuchung im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die Gesamtkosten für Staat und Steuerzahler für das Jahr 1984 auf etwa 32 % des Vermögensteueraufkommens (20 % Erhebungskosten und 12 % Befolgungskosten).<ref>Vollzugskosten der Steuererhebung und der Gewährung öffentlicher Transfers. Herrmann Rappen, in RWI-Mitteilungen. Duncker & Humblot, ISSN 0933-0089, 40, Berlin 1989, 3, S. 221–240. Zitiert in <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Finanzwissenschaft II: Steuertechnik und Tariflehre – Vorlesung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, WS 2007/2008 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 21. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.awi.uni-heidelberg.de (PDF; 254 kB), Lars P. Feld, S. 15.</ref><ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />2. Berliner Steuergespräch: Die Bewertungstatbestände der Erbschaftsteuer auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand (Memento vom 21. April 2014 im Internet Archive). Tagungsbericht von Berthold Welling und Andreas Richter., 24. Juli 2002.</ref> Eine Veröffentlichung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft von 2011 ging für die Jahre bis 1996 sogar von reinen Erhebungskosten in Höhe von etwa 33 % des Vermögensteueraufkommens aus.<ref>Griff in die Mottenkiste. Institut der deutschen Wirtschaft, 2011.</ref>

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie aus dem Jahr 2004 allein die Befolgungskosten auf 17 % beziffert.<ref>Modelle für die Vermögensbesteuerung von natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften: Konzepte, Aufkommen, wirtschaftliche Wirkungen; Endbericht; Forschungsprojekt im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (PDF; 1,1 MB) S. Bach et al., DIW Berlin: Politikberatung kompakt.</ref> 2012 kam das DIW in einer von den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenen Studie bei einem Szenario, bei dem nur größere Vermögen ab 2 Millionen Euro pro Person besteuert würden und daher nur 307.000 natürliche und juristische Personen betroffen wären, zu geschätzten Vollzugskosten von 1,8 % des Steueraufkommens.<ref>Vermögensteuer: Erhebliches Aufkommenspotential trotz erwartbarer Ausweichreaktionen (PDF; 147 kB). Stefan Bach, Martin Beznoska, DIW Wochenbericht Nr. 42.2012.</ref> Dieses Ergebnis ist jedoch umstritten, weil es von den bisherigen Ermittlungen deutlich abweicht und seine Berechnung nicht nachvollzogen werden kann.<ref>Besteuerung von Vermögen – eine finanzwissenschaftliche Analyse. Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim BMF, S. 56–57.</ref>

In der Studie des DIW von 2016 (siehe Abschnitt Steuersatz, Freigrenze, Aufkommen) wurden die Erhebungskosten auf 4,4 bis 8,2 % des Aufkommens geschätzt, was auf dem Niveau der Einkommensteuer und der Unternehmensteuern läge. Durch Anpassungsreaktionen könnte sich das Aufkommen vermindern, die Erhebungskosten würden aufgrund des geringeren Aufkommens leicht steigen.<ref name=":1" /><ref name=":2" />

Wiedereinführungsdiskussion

Bereits mehrfach sind durch den DGB,<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Argumente für die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die Anhebung der Erbschaftsteuer und die Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen (Memento vom 9. Juni 2007 im Internet Archive), Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag von ver.di, IG Metall und Hans-Böckler-Stiftung, 2002.</ref> die SPD,<ref>Eckpunkte aus dem Wahlprogramm der SPD. Mitteldeutscher Rundfunk, 25. Juni 2017, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 27. Juni 2017; abgerufen am 25. Juni 2017.</ref> die Grünen<ref>Ein entsprechender Antrag wurde auf dem Sonderparteitag im Juni 2003 in Cottbus angenommen, vgl. Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, VS Verlag, Wiesbaden 2006, S. 208.</ref> oder die Linkspartei<ref>Pressemitteilung vom 18. Mai 2005, Die Linkspartei.PDS</ref><ref>Antrag der Fraktion DIE LINKE am 19. Januar 2010 im Bundestag auf Wiedereinführung der Vermögensteuer als Millionärsteuer (Bundestagsdrucksache 17/453) (PDF; 66 kB)</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Linke: Fragen & Antworten zum Thema Vermögensteuer/Millionärsteuer (Memento vom 2. November 2013 im Internet Archive), abgerufen am 23.4.17</ref> Initiativen zur Wiedereinführung der Vermögensteuer gestartet worden. Rechtlich umstritten ist, ob den Bundesländern dabei ein eigenes Steuerfindungsrecht zusteht.

Bei ihrer Gestaltung hat der Gesetzgeber Freiräume. So ist – bei angemessener Gesamtbelastung des Steuerpflichtigen – eine Vermögensteuer regelmäßig dann zulässig, wenn diese grundsätzlich aus den (typischerweise möglichen) Vermögenseinkünften (Sollerträgen) und nicht aus der Vermögenssubstanz zu bestreiten ist (Sollertragsteuer). Strittig ist, ob die Steuer (z. B. wenn sie in Zeiten sozialer Not, im Kriege erhoben wird) so hoch sein darf, dass sie nicht mehr aus den Erträgen des Vermögens, sondern aus dem Vermögen selbst bestritten werden muss (Substanzsteuer).

So argumentierte die Gewerkschaft ver.di, die Vermögensteuer dürfe auch ohne äußeren Grund Substanzsteuer sein, sofern sie als Umverteilungsinstrument eingesetzt werde:

„Wird der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer 2004 oder 2005 auf 42 % gesenkt, erlaubte dies auch bei Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes eine weitere Erhöhung des Satzes der Vermögensteuer. Noch höhere Vermögensteuersätze wären zulässig, wenn die Vermögensteuer als Umverteilungsinstrument eingesetzt würde, was im Vermögensteuerbeschluss ausdrücklich nicht als verfassungswidrig qualifiziert worden ist.“

– <templatestyles src="Person/styles.css" />Joachim Wieland: Rechtsgutachten im Auftrag von ver.di, 2003<ref>Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer.</ref>

Beunruhigt durch den Umgang der Regierung mit der globalen Finanzkrise forderte 2009 die Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe, Reiche durch eine Vermögensabgabe stärker zu belasten. Sie fordern eine Vermögensabgabe von 5 % ab einem Vermögen von 500.000 Euro. Dies würde nach ihren Schätzungen Einnahmen von 100 Milliarden Euro ermöglichen. Im Anschluss solle eine jährliche Vermögensteuer von 1 % erhoben werden. Die Kluft zwischen Arm und Reich habe sich in den vorherigen 15 Jahren vergrößert, u. a. auf Grund der Steuerermäßigungspolitik der Regierungen der Vergangenheit, die Unternehmen und Reiche begünstigte. Kaum anderswo auf der Welt habe die Zahl der Millionäre so stark zugenommen wie in Deutschland, während die Einkommen der meisten Deutschen stagnierten oder sogar sanken.<ref>Deutsche Welle (www.dw.com): Rich Germans call for higher taxes for the wealthy | DW | 23.10.2009. Abgerufen am 8. Februar 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Ein Bündnis namens Umfairteilen forderte 2012 eine einmalige Vermögensabgabe sowie die Wiedereinführung der Vermögensteuer.<ref>B. Dribbusch: Breites Bündnis fordert höhere Abgaben: „Umfairteilen“ will Reichensteuer. In: Die Tageszeitung: taz. 4. August 2012, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 15. Juli 2021]).</ref>

Gegen die von den Grünen im Bundestagswahlkampf 2013 erhobene Forderung nach Einführung einer Vermögensteuer organisierte der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Familienunternehmen eine Kampagne, deren Adressaten u. a. alle Direktkandidaten in den Wahlkreisen waren.<ref>Die Macht des Geldes. In: Manager Magazin, Sonderheft Reichtum. Oktober 2019, S. 68 f., 73.</ref> Um potentielle Steuern zu vermeiden, führten 2013 die Spekulationen über eine neue Vermögensteuer oder -abgabe vermehrt zu Schenkungen, da so günstige Bewertungsvorschriften für Firmenvermögen noch genutzt werden konnten.<ref>Joachim Jahn, Berlin: Angst vor rot-grünen Steuerplänen: Reiche bereiten sich auf die Vermögensteuer vor. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 7. Januar 2021]).</ref> Wegen der im internationalen Vergleich niedrigen vermögensbezogenen Besteuerung wurde Deutschland 2013 als „Reichenparadies“ bezeichnet.<ref>OECD: Deutschland ist ein Reichenparadies. Abgerufen am 27. Juli 2022.</ref><ref>Claus Hulverscheidt: Vermögenssteuern im Vergleich - Reichenparadies Deutschland. Abgerufen am 4. Februar 2021.</ref>

Am 24. August 2019 stieß Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Debatte um die Wiedereinführung der Vermögensteuer an. Nach SPD-Plänen solle eine Vermögensteuer „nach Schweizer Vorbild“ eingeführt werden, die Sonderregeln für wirtschaftliche Schieflagen beinhalten solle. Das mögliche Steueraufkommen wurde mit 10 Milliarden Euro jährlich angegeben. Der Vorschlag stieß auf Ablehnung von CDU/CSU- und FDP-Politikern und des DIHK-Präsidenten Eric Schweitzer. Erstere sprachen von einer „billigen Neiddebatte“, von „Klassenkampf mittels Steuerpolitik“ und bezeichneten den Vorschlag als „falsch und unsinnig“ im „Hochsteuerland Deutschland“,<ref name=":0" /> obwohl international gesehen die vermögensbezogene Besteuerung in Deutschland relativ niedrig ist.<ref>Guido Bohsem, Thomas Öchsner: So könnte die Politik Ungleichheit bekämpfen. Abgerufen am 25. Januar 2021.</ref> Schweitzer warnte vor einem Kapitalmangel der Unternehmen. Zur Rechtfertigung des Vorschlages erklärte der kommissarische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel, dass eine anvisierte Vermögensteuer von einem Prozent deutlich unter den Steuersätzen der USA, Frankreichs und Großbritanniens liegen würde, wo der Steuersatz über 4 Prozent läge.<ref name=":0" /> Betroffen seien Personen mit einem Vermögen mit „auf jeden Fall mehr als zwei Millionen Euro“.<ref>David Böcking: Steuerkonzept: Das hat die SPD mit großen Vermögen vor. In: Spiegel Online. 26. August 2019 (spiegel.de [abgerufen am 17. September 2019]).</ref> Trotz gegenwärtig guter Finanzlage des Staates fehlten im kommunalen Bereich Investitionsmittel von 150 Milliarden Euro.<ref name=":0">Olaf Scholz befürwortet Vermögenssteuer. TZeit online, 24. August 2019, abgerufen am 27. August 2019 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Die Deutschland-Expertin Brandt der OECD, die zuvor im SPD-geführten Bundesfinanzministerium beschäftigt gewesen war<ref>Nicola Brandt. Abgerufen am 20. Juli 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>, befürwortete am 27. August 2019 den SPD-Vorschlag. Eine Vermögensteuer habe weniger negative Effekte auf das Wirtschaftswachstum als zum Beispiel eine hohe Besteuerung von Arbeitseinkommen. Eine Vermögenssteuer sei auch in der Regel verteilungsgerecht.<ref>OECD befürwortet Vermögensteuer in Deutschland. 27. August 2019, abgerufen am 27. August 2019 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Der Anteil der Bevölkerung, der einer Vermögensteuer zustimmt, war in den Vorjahren in repräsentativen Umfragen gestiegen von 35 % in 2007<ref>Umfrage: Bevölkerung sieht soziale Schieflage in Deutschland. Abgerufen am 28. April 2020.</ref> auf 72 % der Befragten im Dezember 2019.<ref>tagesschau.de: DeutschlandTrend: Mehrheit ist für eine Vermögenssteuer. Abgerufen am 3. März 2020.</ref><ref>Besteuerung: Umfrage: Mehrheit befürwortet die Einführung einer Vermögensteuer. Abgerufen am 3. März 2020.</ref> Eine andere repräsentative Umfrage von 2019 nur unter Personen mit mehr als 100.000 Euro Vermögen ergab, dass 76 % der Befragten eine Vermögensteuer befürworten ab einem Vermögen von mehr als einer Million Euro. Etwa die Hälfte der Befragten hatten den Eindruck, sie würden steuerlich „eher geschont“.<ref>Martin Greive: Umfrage: Vermögende befürworten Vermögensteuer – fühlen sich aber nicht verstanden. In: Handelsblatt. Abgerufen am 16. Mai 2020.</ref>

Ebenfalls 2021 warnte der Verband der Familienunternehmer, dass eine Vermögensteuer die Substanz der Betriebe angreife, weil Vermögen in Betriebsvermögen gebunden sei.<ref>Timo Brücken: „Die Vermögenden in Deutschland hassen nichts so sehr wie Steuern zu zahlen“. In: Der Tagesspiegel Online. 29. August 2021, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 18. November 2021]).</ref>

Zum Weltwirtschaftsforum 2024 in Davos warben mehrere hundert Superreiche mit der Kampagne Proud to Pay More für Vermögenssteuern,<ref>Laura Csapó: "Tax the rich": 250 Superreiche fordern höhere Steuern auf ihre Vermögen – darunter Disney-Erbin und "Succession"-Schauspieler. In: Stern. 17. Januar 2024, abgerufen am 20. Januar 2024.</ref> darunter auch Deutsche wie Ise Bosch und Elisabeth Burda Furtwängler.<ref>Signatures. In: Proud to Pay More. Abgerufen am 20. Januar 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Bewertung einer Wiedereinführung durch Experten

Der Bundestag verwies am 6. März 2026 Anträge der Fraktion Die Linke zur Wiedereinführung einer Vermögenssteuer und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Reform der Erbschaftsteuer an den Finanzausschuss.<ref name=":4">Forderung nach Erhebung einer Vermögensteuer beraten. Bundestag, 6. März 2026, abgerufen am 20. April 2026.</ref> Die Fraktion Die Linke hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW beauftragt, in einer Studie die Aufkommens- und Verteilungswirkungen der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer zu berechnen.<ref>Stefan Bach, Florian Wichers, Tony Mudrack: Vermögensteuer: Die Linke - Aufkommens- und Verteilungswirkungen. In: Politikberatung kompakt 211. DIW, November 2025, abgerufen am 20. April 2026.</ref>

Stefan Bach vom DIW sieht gewisse „Gefahren für Investitionen und Beschäftigung im Inland“ und schlägt eine internationale Koordination der Vermögenssteuer vor.<ref>Simon Poelchau: DIW-Ökonom über Vermögensteuer: „Bis zu 17 Milliarden Euro“. In: Die Tageszeitung: taz. 5. August 2024, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 20. April 2026]).</ref> Bei einem Steuersatz von 1 Prozent könnte der Fiskus jährlich bis zu 35 Milliarden Euro einnehmen, wenn nur das reichste eine Prozent besteuert würde, 400.000 Haushalte in Deutschland. Die notwendige jährliche Bewertung der Vermögensgegenstände stelle aus Sicht des DIW kein Problem mehr dar, weil viele Daten mittlerweile digital vorlägen und es entsprechende Verfahren bei der Erbschaftsteuer gebe.<ref>Claus Hulverscheidt: Vermögensteuer: Betroffen wären vor allem die Allerreichsten. 6. Februar 2026, abgerufen am 20. April 2026.</ref>

Matthias Hiller von der Unionsfraktion befürchtet, dass in schwachen Wirtschaftsjahren prozyklisch Vermögenssubstanz abgeschmolzen würde.<ref name=":4" /> In einer Umfrage von 2024 sprachen sich allerdings 62 Prozent für eine Steuer auf Vermögen ab einer Million Euro aus. Auch Anhänger der Union waren mehrheitlich dafür.<ref>Sophia Boddenberg, dpa: Forsa-Umfrage: Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet eine Vermögensteuer. In: Die Zeit. 9. Juli 2024, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 20. April 2026]).</ref>

Simon Franz Frowein schlägt eine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der europäischen Union zur Einführung einer Vermögenssteuer vor, um mögliche negative Effekte aufzufangen.<ref>Simon Franz Frowein: Vermögenssteuer - Fluch oder Segen: Rahmenbedingungen für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer und deren gesamtwirtschaftlichen Allokationseffekt. In: ExMA-Papers, 55. 2024, abgerufen am 20. April 2026.</ref> Marcel Fratzscher verweist auf andere Länder, die eine konsequente Besteuerung von Immobilien über die Grundsteuer und von Immobiliengewinnen ohne Ausnahmen praktizieren.<ref>Marcel Fratzscher: Vermögenssteuer: Es gibt bessere Wege, Vermögen zu besteuern. In: Die Zeit. 13. März 2026, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 20. April 2026]).</ref> Hanno Beck und Aloys Prinz plädieren für eine weitere Alternative, eine Reform der Kapitalertragsteuer und der Abgeltungsteuer mittels Rückkehr zu einer Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz.<ref>Hanno Beck, Aloys Prinz: Für und Wider der Wiederbelebung der Vermögensteuer. In: Wirtschaftsdienst 106. Jahrgang Heft 1. Januar 2026, abgerufen am 20. April 2026.</ref>

Literatur

  • Julia Jirmann: Blackbox Steuerpolitik. Verlag J. H. W. Dietz Nachf., Bonn 2024, ISBN 978-3801206826.

Weblinks

Wiktionary: Vermögensteuer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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