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Zollrechtliche Versandverfahren

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(Weitergeleitet von Versandverfahren)

Bei den zollrechtlichen Versandverfahren handelt es sich um Zollverfahren, bei denen Waren abgabenfrei (Zölle, EUSt und Verbrauchsteuern) innerhalb oder zwischen den Zollgebieten der teilnehmenden Staaten befördert werden.

Allgemeines

Diese Waren sind Güter, die (noch) nicht dem inländischen bzw. innereuropäischen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden, sei es aus wirtschaftlichen Erwägungen (die Ware wird beispielsweise noch veredelt) oder aus rein praktischen Gründen (die Zollabfertigung am Heimatort des Einführers oder Spediteurs ist möglicherweise praktikabler als an einem fernen aber grenznahen Ort).

Da die eigentliche Zollabfertigung zum freien Verkehr erst zu einem späteren Zeitpunkt oder (im Falle einer Durchfuhr) gar nicht stattfinden soll, ist ein gewisses Abgabenrisiko vorhanden, so dass diese Waren unter zollamtlicher Überwachung transportiert werden. Diese Waren können sich unter Zollverschluss befinden, evtl. mit Begleitung fahren und werden schriftlich und elektronisch überwacht und dokumentiert.

Die im Versandverfahren beförderten Waren sollen im Anschluss daran eine zollrechtliche Bestimmung erhalten; beispielsweise die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (etwa durch eine ugs.Verzollung“), die Überführung in ein anderes Besonderes Zollverfahren (Zollverfahren wie das Zolllagerverfahren) oder die Wiederausfuhr.

Es wird Nichtunionsware (alte Bezeichnungen „Nichtgemeinschaftsware“, „Zollgut“) genauso wie unter bestimmten Voraussetzungen auch Unionsware (alte Bezeichnung „Gemeinschaftsware“, „Freigut“) in zollrechtlichen Versandverfahren befördert.

Um Waren in einem Versandverfahren befördern zu können, muss bei der dafür zuständigen (Abgangs-)Zollstelle eine Versandanmeldung abgegeben werden.

Je nach Art des Versandverfahrens erfolgt dies

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Versandverfahren sind in der EU v. a. die Bestimmungen aus dem Unionszollkodex,<ref>Vorlage:EU-Verordnung</ref> der Delegierten Verordnung (UZK-DA)<ref>Vorlage:EU-Verordnung</ref> und die Durchführungsverordnung zum Zollkodex (UZK-IA)<ref>Vorlage:EU-Verordnung</ref> sowie weitere zwischenstaatliche Verträge und Übereinkünfte, etwa das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 zwischen der EU und den weiteren Vertragsparteien (CTC-Staaten).

Übersicht

Datei:Tir Plate.svg
TIR-Tafel

Es existieren im EU-Zollrecht folgende Versandverfahren:

Siehe auch

Weblinks

Datenbanken der Europäischen Kommission

Einzelnachweise

<references />

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