Vollziehung
Erscheinungsbild
Unter Vollziehung wird verstanden
- vollziehende Gewalt (zweite Staatsgewalt, ausführende Gewalt vollziehende Gewalt, Verwaltung und Regierung), siehe Exekutive
- Vollzug, insbesondere von Verwaltungsakten, siehe sofortige Vollziehung
- Vollziehung der Ehe, der erste Beischlaf zwischen zwei Ehepartnern nach ihrer Eheschließung (CIC can. 1061 § 1)
Siehe auch:
Vorlage:Hinweisbaustein{{#ifeq: 0 | 0 | __DISAMBIG__ {{#if: {{#invoke:Wikidata|pageId}} | | }} }}