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Weltraumprogramm der Europäischen Union

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Das Weltraumprogramm der Europäischen Union ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)), offiziell Weltraumprogramm der Union, ist ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU) erstellt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), um die Europäische Raumfahrtpolitik zu implementieren. Es wird von der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm verwaltet.

Hintergrund

Ehemals war die ESA die einzige Organisation in Europa, die sich europaweit mit Raumfahrttechnik und Raumfahrtpolitik befasste. In den 2000er Jahren sah sich auch die Europäische Union (EU) in der Pflicht, eine kohärente Raumfahrtpolitik zu entwickeln. Damit sollte die Nachfrage nach weltraumgestützten Diensten und Anwendungen durch die EU einerseits und das Angebot von Weltraumsystemen durch die ESA andererseits besser aufeinander abgestimmt werden. Europa sollte als Anbieter für Weltraumtechnologie international wettbewerbsfähiger werden und Weltraumtechnologien – etwa bei der Umweltbeobachtung oder zur Kommunikation – besser für die Staaten Europas nutzen.

Die EU bekommt eine eigenständige Kompetenz im Bereich Weltraum. Zum anderen wurde die Zusammenarbeit zwischen der ESA und der EU durch ein von beiden Seiten Ende 2003 unterzeichnetes EU-ESA-Rahmenabkommen auf eine formelle Basis gestellt.

Zur Entwicklung einer langfristigen Strategie fand eine Befragung der Bürger, Firmen und Institutionen statt. Sie basierte auf dem Grünbuch zur Raumfahrtpolitik<ref>Grünbuch – Europäische Raumfahrtpolitik Vorlage:Abrufdatum</ref> der EU vom Januar 2003, in dem die Problemkreise und Fragen zur europäischen Raumfahrt angesprochen wurden.

Im November 2003 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse im Weißbuch – die Raumfahrt,<ref>Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Weißbuch: Die Raumfahrt: Europäische Horizonte einer erweiterten Union – Aktionsplan für die Durchführung der europäischen RaumfahrtpolitikVorlage:Abrufdatum</ref> das auch die europäische Raumfahrtstrategie behandelte. Zwei Jahre später stellte die EU einen Entwurf für ein gemeinsames Raumfahrtprogramm vor mit der Bezeichnung: Die Europäische Raumfahrtpolitik – Erste Ansätze. Im Verfassungsentwurf der EU fand sich die Nutzung und Erforschung des Weltraums als Aufgabe der Europäischen Union wieder.

In ihrem Bericht Star 21<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />STAR 21 – Aerospace Advisory Group presents key recommendations (Memento vom 20. September 2006 im Internet Archive)</ref> (2002) bezifferte die EU ihr zukünftiges Raumfahrtengagement auf 5 Mrd. Euro jährlich. Das entspräche nahezu einer Verdopplung der Raumfahrtausgaben in Europa. Zum Vergleich: 2005 hatte ESA einen Etat von fast 3 Mrd. Euro pro Jahr.

Die neueste Rechtsgrundlage besteht in der Verordnung (EU) 2021/696 vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU.<ref>Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EUVorlage:Abrufdatum</ref>

Projekte

Zu den wichtigsten Projekten gehören

  • Navigationssystem Galileo
  • Copernicus-Programm der globalen Beobachtungssatelliten
  • EGNOS und
  • IRIS² (beauftragt)
  • GOVSATCOM, das European Union Governmental Satellite Communications (GOVSATCOM) Programm, das im Notfall den sicheren Datenaustausch zwischen Regierungen und Behörden der EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen soll, selbst wenn die landgestützten Telekommunikation ausfallen sollte.

Diese Projekte sind für die EU Kernprojekte, die sie gemeinsam mit der ESA durchführt; alle diese Programme haben zivile und militärische Aspekte. Zu Finanzierung der ersten Drei billigte die EU im April 2021 Investitionen in Höhe von etwa 15 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027.<ref>Wirtschaftswoche: EU-Weltraumprogramm: Fast 15 Milliarden Euro für Europas Weltraum-Träume. In: wiwo.de. Abgerufen am 28. April 2021.</ref>

Im Rahmen des Projektes IRIS² wurde das Konsortium SpaceRISE im Dezember 2024 beauftragt, bis 2030 mittels 290 Kommunikationssatelliten in mehreren Satellitenkonstellationen ein weltweites Breitbandnetzwerk aufzubauen. Erklärtes Ziel der EU ist, ein sicheres und widerstandsfähiges europäisches Satellitennetzwerk aufzubauen und hierdurch eine strategische Autonomie zu erreichen.<ref>Commission takes next step to deploy the IRIS² secure satellite system. In: defence-industry-space.ec. 16. Dezember 2024, abgerufen am 28. Dezember 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Die Weltraumerkundung (engl. {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) und die Entwicklung von Raumtransportern (engl. {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) für einen unabhängigen Zugang Europas zum Weltraum fallen der ESA zu.

Europäischer Weltraumrat

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden. Der Europäische Weltraumrat ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist eine gemeinsame Tagung der höchsten Gremien der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen Union. Er hat die Aufgabe, Raumfahrtaktivitäten beider Organisationen zu koordinieren und das EU-Weltraumprogramm zu entwickeln. Der Weltraumrat verfügt über kein Mandat. Alle Beschlüsse müssen von den ihn tragenden Gremien – dem ESA-Rat auf Ministerebene und dem EU-Ministerrat für Wettbewerbsfähigkeit. Die Hochrangige Gruppe für Raumfahrtpolitik (engl. {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), HSPG) bereitet es die Sitzungen vor. Die Zusammenarbeit zwischen EU und ESA und auch die Aufgaben des Weltraumrates regelt das EU-ESA-Rahmenabkommen vom 25. November 2004.

Tagungen des Weltraumrates:

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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Zuständigkeiten
nach EU-Vertrag:

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (umfasst auch Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Nachbarschaftspolitik, Erweiterungspolitik)

Zuständigkeiten
nach AEU-Vertrag:

Binnenmarkt | Zollunion | Kapitalmarktunion | Agrar- und Fischereipolitik | Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (umfasst Grenzsicherung, Einwanderungspolitik, Asylpolitik, Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Polizeiliche Zusammenarbeit, Gleichstellungspolitik und Grundrechte) | Verkehrspolitik | Wettbewerbspolitik | Rechtsangleichung | Wirtschafts- und Währungsunion | Beschäftigungspolitik | Sozialpolitik | Bildungspolitik | Sportpolitik | Kulturpolitik | Gesundheitspolitik | Verbraucherschutzpolitik | Transeuropäische Netze | Industriepolitik | Regionalpolitik | Forschungspolitik | Umweltpolitik | Energiepolitik | Tourismuspolitik | Raumfahrtpolitik | Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz | Verwaltungszusammenarbeit | Handelspolitik | Entwicklungspolitik.

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