Westfälisches System
Westfälisches System, Westfälisches Staatensystem oder auch Westfälisches Modell ist im engeren Sinn die politische Ordnung, die sich in Europa auf der Grundlage der Staatstheorie von Jean Bodin und der Naturrechtslehre von Hugo Grotius nach dem Westfälischen Frieden des Jahres 1648 entwickelt hat. Nach diesem Konzept sind Staaten nicht nur die rechtlichen Monopolisten des Krieges, sondern auch die faktischen Monopolisten der Fähigkeit zur Kriegführung.
Im weiteren, politikwissenschaftlichen Sinn wird damit auch grundsätzlich ein System von nach innen und außen souveränen Nationalstaaten bezeichnet.
Mit dem Westfälischen System etablierte sich historisch auch die Vorstellung einer „Staatsnation im Nationalstaat“. In den folgenden Jahrhunderten entwickelte sich die – oft als homogen idealisierte – Nation zur Legitimation und Motivation von politischer Herrschaft.
Prinzipien
Charakteristisch sind drei Prinzipien:
- Souveränitätsprinzip
- Jeder Staat ist souverän. Der Menge der Staaten ist keine Instanz übergeordnet. Unter ihnen herrscht das Prinzip der Selbsthilfe bzw. Anarchie.
- Territorialprinzip
- Die Staaten haben klare territoriale Grenzen, in denen sie das Gewaltmonopol haben.
- Legalitätsprinzip
- Die Staaten sind untereinander gleichberechtigt. Krieg als Mittel zur Durchsetzung der Interessen eines Staates gilt als legitim.
Das nach dem Zweiten Weltkrieg ausgehandelte Gewaltverbot zwischen Staaten in der Charta der Vereinten Nationen und die Beschränkung der staatlichen Souveränität durch die fortschreitende Universalisierung der Menschenrechte sind Indizien dafür, dass das Westfälische System weiterentwickelt worden ist.
Kennzeichen
Kennzeichen des Systems sind:
- Das internationale System ist ein solches von Staaten. Der Staat gilt als alleiniger Akteur.
- Der Monarch bzw. die Regierung vertritt den Staat mit seiner Bevölkerung nach außen (Außenpolitik).
- Staaten sind prinzipiell souverän und prinzipiell (völkerrechtlich) gleich (Gleichheit).
- Das Völkerrecht ist das Recht der Staaten.
- Staaten werden geleitet von der Staatsräson.
- Die Kommunikation zwischen Staaten wird durch Diplomatie gewährleistet.
- Das System strebt nach Machtgleichgewicht zwischen den Staaten, vor allem durch Allianzen- und Gegenmachtbildung.
- Krieg ist ein weiterer Teil der Normalität des Staatensystems.
Die Kennzeichen der politischen Ordnung des Westfälischen Systems können in Verbindung mit modernen Theorien der Internationalen Beziehungen gebracht werden. Die Theorie des Neorealismus nach Kenneth Waltz und der Realismus nach Hans Morgenthau machen ähnliche Grundannahmen.
Kritik
In der Geschichtswissenschaft wird der Begriff des Westfälischen Systems nicht verwendet und kritisch gesehen, da er zum einen den Prozess der Nationalstaatswerdung in Europa zu sehr auf einen bestimmten Zeitraum einengt und zum anderen durch die Intentionen der beteiligten Verhandlungspartner und die tatsächlichen Beschlüsse des Friedenskongresses von Münster und Osnabrück nicht gedeckt wird.
Die Politikwissenschaft wendet gegen diese Kritik ein, dass nicht die bewusste Intention der Akteure zur Schaffung dieses Systems relevant sei, sondern allein das empirische Faktum, dass die zwischenstaatlichen Beziehungen seit 1648 nach dieser Handlungslogik funktionieren und mit großer Erklärungskraft analysiert werden können. Auch wird das Jahr 1648 nicht als isoliertes Ereignis betrachtet, sondern als ein markanter Punkt in einem langen Transformationsprozess, was wiederum der Auffassung der Geschichtswissenschaft sehr nahesteht.
1999 erschien posthum ein Artikel von Susan Strange mit der Überschrift The Westfailure System (ein Wortspiel zu Westphalia System).<ref name="SusanStrange">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> Tenor des Artikels war, das System der Nationalstaaten habe bei der Bewältigung der Finanzkrise in Asien 1997/98 versagt.<ref name="SusanStrange" /> Der Begriff Westfailure System wurde seitdem vielfach wiederaufgegriffen.<ref>Randall Germain (Hrsg.): Susan Strange and the Future of Global Political Economy: Power, control and transformation. Routledge 2016, ISBN 1-138-64585-0. Darin u. a. (S. 33–52): Craig N. Murphy: ‘The Westfailure System’ Fifteen Years On: Global Problems, What Makes Them Difficult to Solve, and the Role of IPE</ref>
Benno Teschke legte 2003 zuerst auf Englisch, 2007 dann auf Deutsch, eine umfangreiche Kritik des Konzepts vor.<ref>The Myth of 1648: Class, Geopolitics and the Making of Modern International Relations. London 2003; Mythos 1648. Klassen, Geopolitik und die Entstehung des europäischen Staatensystems. Münster 2007</ref>
Einige Rechtswissenschaftler stellen ihrerseits die Anwendbarkeit des westfälischen Systems auf die Steuerung des Cyberspace in Frage. Insbesondere haben Lusine Vardanyan und Hovsep Kocharyan, Rechtswissenschaftler der Universität Palacký in Olmütz, in ihrer wissenschaftlichen Studie folgende Frage aufgeworfen:
„[W]ie kann das Funktionieren der EU im Cyberspace gewährleistet werden, der als ‚grenzenlos‘ gilt? Und kann die digitale Souveränität der EU überhaupt als bloße Digitalisierung der westfälischen Souveränität verstanden werden, während der digitale Raum als eine neue Dimension des Territoriums (neben Land, Wasser und Luftraum) betrachtet wird? Die Praxis des Völkerrechts zeigt, dass sich mit der Entwicklung der internationalen Beziehungen nicht die Kategorie des Territoriums selbst verändert, sondern deren inhaltlicher Aspekt. Wir sind der Auffassung, dass die Bedeutung des Territoriums als rechtliche Grundlage für die Ausübung von Souveränität im Cyberspace nicht bestritten werden sollte; vielmehr ist es notwendig, den Inhalt dieser Kategorie in der digitalen Welt neu zu denken. Dies ist besonders wichtig unter den Bedingungen, in denen die EU die Frage der digitalen Souveränität in den Mittelpunkt ihrer digitalen Politik auf die politische Agenda setzt. (…) Im Unterschied zu anderen Kategorien des Territoriums weist der Cyberspace jedoch eine spezifische und vielschichtige Natur auf, die es nicht erlaubt, ihn durch das Prisma des klassischen (westfälischen) Territorialverständnisses und der bereits bestehenden Prinzipien seiner Bestimmung zu betrachten.“<ref name=":0" details="S. 120">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>
Dieselben Wissenschaftler stellen ferner fest: „Darüber hinaus ist der Cyberspace im Gegensatz zu anderen Kategorien des Territoriums im westfälischen Sinne nicht mehr exklusiv, da nicht nur Staaten, sondern auch große Technologieunternehmen (Google, Facebook u. a.) den Cyberspace zu ihrem ‚gemeinsamen‘ Territorium machen. Beispielsweise entwickeln solche Unternehmen Geschäftsprodukte, verwenden Cookies und Software zur Datenerhebung und überwachen Datensubjekte, während Staaten selbst die Kontrolle über die Einhaltung ihrer Gesetze an solche Unternehmen delegieren und ihre digitale Politik über diese umsetzen. All dies sind anschauliche Beispiele für die Etablierung digitaler Grenzen im Cyberspace, wodurch neue Risiken und Herausforderungen in den Vordergrund treten, die dem traditionellen (westfälischen) Verständnis von Souveränität unbekannt sind.“<ref name=":0" details="S. 122" />
Infolgedessen gelangen Lusine Vardanyan und Hovsep Kocharyan zu dem Schluss, dass die Schaffung eines „digitalen westfälischen“ Systems notwendig ist, um digitale Konflikte zu verhindern und die globale digitale Zusammenarbeit zu fördern.<ref name=":0" details="S. 129" />
Literatur
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- 1. Auflage 2004, ISBN 3-8329-0966-4.
Weblinks
- Reinhard Meyers (WWU Münster): 'From Westphalia to Westfailure' (PPT)
Fußnoten
<references> </references>
ca:Sobirania nacional es:Soberanía nacional fr:Souveraineté nationale gl:Soberanía nacional