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Collectivité territoriale

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Eine collectivité territoriale <templatestyles src="IPA/styles.css" />[kɔlɛktivite teʁitɔˈʁjal] <phonos file="Fr-Paris--collectivité territoriale.ogg"></phonos> (französisch; vollständig collectivités territoriales de la République, vor der Verfassungsänderung vom 28. März 2003 auch collectivités locales) ist in Frankreich eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die einen Teil des französischen Staatsgebietes umfasst und auf diesem bestimmte öffentliche Aufgaben ausführt, die ihr durch die Verfassung oder die Gesetze zugewiesen sind. Sie besitzt Verwaltungsautonomie, die durch Organe ausgeübt wird, die von den wahlberechtigten Einwohnern direkt gewählt werden, jedoch keinen Staatscharakter. Die collectivités territoriales sind zu unterscheiden von den circonscriptions territoriales, die Territorialverwaltungseinheiten des Zentralstaats ohne eigenständige Rechtspersönlichkeit sind. Sie entsprechen damit den kommunalen Gebietskörperschaften in Deutschland und Österreich und den politischen Gemeinden in der Schweiz.

Der Rechtsstatus der collectivités territoriales beruht auf Abschnitt XII der französischen Verfassung<ref>Constitution der la République française, Titre XII</ref> und den einfachgesetzlichen Regelungen des Code général des collectivités territoriales (CGCT).<ref>Code général des collectivités territoriales</ref> Alle Gebietskörperschaften sind unmittelbar Bestandteile der Republik und haben jeweils ihre eigenen gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsfelder. Es gibt keine vertikale Hierarchie und kein Aufsichtsverhältnis (tutelle) der Körperschaften untereinander, also z. B. kein Weisungsrecht der Regionen gegenüber den Départements oder Gemeinden.<ref>Dominik Grillmayer: Die Territorialreform in Frankreich: eine erste Bilanz. In: Deutsch-Französisches Institut (Hrsg.): Frankreich Jahrbuch 2015. Frankreich nach der Territorialreform. Springer VS, Wiesbaden 2016, S. 17–28, hier S. 25.</ref>

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Artikel 72 der französischen Verfassung kennt fünf Typen von collectivités territoriales: Gemeinden (communes), Départements, Regionen (régions), collectivités mit Sonderstatus und überseeische collectivités, deren Rechtsstatus durch Artikel 74 der Verfassung bestimmt wird. Weitere collectivités können durch Gesetz geschaffen werden.<ref> Constitution der la République française, article 72</ref>

Derzeit gibt es in Frankreich folgende collectivités territoriales:

Auf dem Gebiet von Guadeloupe und Réunion koexistieren je zwei territorial deckungsgleiche Gebietskörperschaften (Département und Region) mit unterschiedlichen Aufgaben. Dies war ehemals auch in Französisch-Guayana und Martinique der Fall, wo die parallel existierenden Gebietskörperschaften jedoch inzwischen zu collectivité territoriales uniques verschmolzen worden sind.

Keine Gebietskörperschaften der Republik sind:

Literatur

  • François Priet, Jacques Ferstenbert, Paule Quilichini: Droit des collectivités territoriales. Dalloz-Sirey, Paris 2009, ISBN 978-2-247-08461-6.

Einzelnachweise

<references />