Zum Inhalt springen

Fahrgastbeirat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Fahrgastbeirat (FGB) ist ein Gremium zur Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verkehrsunternehmen (oder Aufgabenträgern bzw. Verkehrsverbünden) und Fahrgästen. Neben „Fahrgastbeirat“ sind die Bezeichnungen „Fahrgastforum“, „Kundenbeirat“ und „Nahverkehrsbeirat“ gebräuchlich.

Geschichte

Der erste Fahrgastbeirat wurde 1989 bei den Kölner Verkehrsbetrieben eingerichtet. Aktuell bestehen im deutschsprachigen Raum etwa 100 Beiräte, die meist auf unternehmens-, kommunaler oder regionaler Ebene tätig sind.

Gesetzliche Grundlage

Die meisten Beiräte wurden auf freiwilliger Basis eingerichtet; in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist ein Fahrgastbeirat im Landes-ÖPNV-Gesetz als Soll-Bestimmung genannt, in Brandenburg als Kann-Bestimmung.

Arbeitsweise

Es lassen sich drei Typen von Fahrgastbeiräten unterscheiden:

  • Laienbeiräte, in denen ausgewählte Fahrgäste stellvertretend für alle Reisenden mitarbeiten. Die Mitgliedschaft wird überwiegend öffentlich ausgeschrieben und soll die soziale Zusammensetzung der Fahrgäste widerspiegeln. Die Mitglieder vertreten jeweils ihre persönliche Meinung.
  • Expertenbeiräte, deren Mitglieder aus Fahrgastverbänden, Umweltschutzverbänden, Behindertenverbänden, Bürgerinitiativen, Schülerorganisationen, Seniorenorganisationen u. a. berufen werden. Sie werden durch ihre jeweiligen Verbände ernannt und sollen deren Position im Beirat vertreten.
  • Mischformen aus Laien- und Expertenbeirat, deren Mitglieder vom Träger des Beirats (z. B. Verkehrsunternehmen, Verbund) berufen werden und diesem gegenüber eine beratende Funktion haben. Sie handeln jedoch eigenverantwortlich und selbstbestimmt. In regelmäßigen Zusammenkünften treffen sie zumeist mit den Vertretern des berufenden Verkehrsunternehmens aufeinander. Dabei diskutieren sie Fragen des öffentlichen Nahverkehrs und konfrontieren das Unternehmen mit Problemen der Fahrgäste.

Teilweise artikulieren sie etwaige Forderungen auch gegenüber den Medien und betreiben weitere Formen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Newsletter, öffentliche Veranstaltungen). Andere Beiräte beschränken sich jedoch auf die beratende Funktion gegenüber ihrem Träger. Einzelheiten sind (soweit vorhanden) in der Satzung oder der Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums festgelegt.

Fahrgastbeiräte in Deutschland

Fahrgastbeiräte existieren in Deutschland bei Verkehrsbetrieben bzw. Verkehrsverbünden der folgenden Städte/Regionen:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin/Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

  • kein Fahrgastbeirat

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

  • kein Fahrgastbeirat

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Ehemalige Fahrgastbeiräte

Die folgenden Fahrgastbeiräte wurden aus unterschiedlichsten Gründen wieder aufgelöst.

Baden-Württemberg

Bayern

  • West-/ Unterfranken

Sachsen

Thüringen

Netzwerk

Siehe auch

Literatur

  • Martin Fliegel, Martin Schiefelbusch: Fahrgastbeiräte, Konzepte und Erfahrungen in Deutschland und Österreich. Vortrag auf der Tagung Mehr Kunden durch mehr Beteiligung? Berlin 29. bis 30. September 2005 (busrep.net PDF).
  • Susanne Meyer-Liesenfeld: Initiierung von Fahrgastbeiräten im Saarland. In: Verkehrszeichen. 1/1997, S. 19–22.
  • Martin Schiefelbusch, Hans-Liudger Dienel (Hrsg.): Kundeninteressen im öffentlichen Verkehr – Verbraucherschutz und Verbraucherbeteiligung (= Verkehr und Technik. Band 96). Erich-Schmidt-Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-503-11009-4.
  • Guido Bröer: Volkes Stimme gegen Betriebsblindheit. In: fairkehr 6/1994, S. 44–46.

Weblinks

Einzelnachweise

<references responsive />