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Finanzrechnung

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Die Finanzrechnung ist im Rechnungswesen ein Bestandteil des Jahresabschlusses und des Haushaltsplans.

Allgemeines

Es gibt sowohl in der Doppik (Unternehmen) als auch in der Kameralistik (öffentliche Haushalte) eine Finanzrechnung. Die Finanzbuchhaltung setzt sich aus der Bilanz (Kameralistik: Vermögensrechnung), Gewinn- und Verlustrechnung (Kameralistik: Ergebnisrechnung) und Kapitalflussrechnung (Kameralistik: Finanzrechnung) zusammen.

Die Finanzrechnung ist bei Unternehmen eine sachlich und zeitlich differenzierte Darstellung der Ein- und Auszahlungen eines Unternehmens innerhalb einer Rechnungsperiode. Hauptzweck ist die Kontrolle und Steuerung der Zahlungsströme zur Wahrung der finanziellen Stabilität.<ref>Konrad Liessmann (Hrsg.), Gabler Lexikon Controlling und Kostenrechnung, 1997, S. 223</ref> Den Ein- und Auszahlungen wird der Kassenbestand zur Ermittlung der Liquidität hinzugefügt.<ref>Walther Busse von Colbe/Bernhard Pellens (Hrsg.), Lexikon des Rechnungswesens, 1998, S. 257</ref>

Bei öffentlichen Haushalten ist die Haushaltsrechnung (Kameralistik) traditionell eine Finanzrechnung zur Dokumentation, Überwachung und Steuerung von Geldströmen.<ref>André Tauberger, Controlling für die öffentliche Verwaltung, 2008, S. 92</ref> Die Finanzrechnung (auch Haushaltsrechnung genannt) gibt im öffentlichen Haushalt die Einzahlungen und Auszahlungen und damit die Änderung des Zahlungsmittelbestandes wieder.<ref>Klaus Lüder, Konzeptionelle Grundlagen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens, 1999, S. 8</ref> Dabei stellt die direkte Finanzrechnung den zahlungsgleichen Erträgen die zahlungsgleichen Aufwendungen gegenüber, um den Cashflow zu ermitteln.

Inhalt

Die Finanzrechnung kann rückwirkend oder als Planungsrechnung aufgestellt werden.<ref>Wolfgang Lücke, Finanzplanung und Finanzkontrolle in der Industrie, 1965, S. 24</ref> Sie besteht aus Stromgrößen, deren Saldo einen Liquiditätsüberschuss oder ein Liquiditätsdefizit ergibt.<ref>Willi Albers/Anton Zottmann (Hrsg.), Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), Band 3, 1981, S. 85</ref> Die Finanzrechnung stellt den Ausgaben die Einnahmen gegenüber, ihr Saldo ist der Liquiditätssaldo (Kassenbestand). Dieser wiederum wird durch das übrige Vermögen ergänzt und in der Bilanz den Schulden und dem Eigenkapital gegenübergestellt.

Unternehmen

Allerdings sieht in der Praxis die Doppik keine systematisch mit Bilanz und Erfolgsrechnung verzahnte Finanzrechnung vor; deshalb ersetzt die Kapitalflussrechnung die Finanzrechnung.<ref>Henner Schierenbeck, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 2003, S. 619</ref><ref>Henner Schierenbeck, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 2003, S. 619</ref> Die Finanzrechnung stellt eine notwendige Ergänzung zur Vermögens- und Ergebnisrechnung dar. Sie ist jedoch für die kaufmännische Buchführung bei Einzelunternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben.<ref>Jörn Mathesius, Kostenrechnung, 2006, S. 3</ref> Die Kapitalflussrechnung wird nachträglich erstellt und leitet sich aus Daten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ab.<ref>Björn Raupach/Katrin Stangenberg, Doppik in der öffentlichen Verwaltung, 2009, S. 86</ref>

Öffentliche Verwaltung

Die kommunale doppische Finanzrechnung wird dagegen fortlaufend mitgeführt und ist notwendiger Bestandteil des Haushaltsplans und des doppischen Jahresabschlusses.<ref>Björn Raupach/Katrin Stangenberg, Doppik in der öffentlichen Verwaltung, 2009, S. 70</ref> Die Finanzrechnung gehört zu den elementaren Bestandteilen des doppischen Haushaltsplans.<ref>Alfred Bezler, Kommunale Kostenrechnung, Gebührenkalkulation und Controlling, 2014, S. 118</ref> Auf Ebene der Bundesländer gibt es einen Kontenrahmen, der Finanzkonten (Kontenklassen 6 und 7) vorgibt, die zum Bilanzstichtag in die Finanzrechnung einfließen. Mit der Finanzrechnung werden die Zahlungsflüsse erfasst und abgebildet, indem die Eingänge und die Ausgänge liquider Mittel nach dem Bruttoprinzip (Verrechnungsverbot) gegenübergestellt werden. Außer in der Jahreseröffnungsbilanz gibt es bei den Finanzkonten keinen Anfangsbestand; diese werden täglich abgeschlossen und somit die Soll- und Istbestände im Tagesabschlussbuch übernommen.<ref>Jens Findeisen/Friederike Trommer, Kommunale Finanzwirtschaft (Doppik), Kommunal- und Schul-Verlag, 2016, S. 20, 39, ISBN 978-3-8293-1243-1</ref>

Rechtsfragen

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Siehe auch

Literatur

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Einzelnachweise

<references />

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