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Hochstift Brandenburg

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Territorium im Heiligen Römischen Reich
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Karte
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colspan="2" style="text-align:center;" | Das Hochstift Brandenburg gegen 1535

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Lage im Reichskreis
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Alternativnamen

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Bestehen {{{Periode}}}

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Entstanden aus

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Herrschaftsform

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Herrscher/
Regierung
Fürstbischof von Brandenburg

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Herrscher/Regierung {{{Herrscher}}}

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Heutige Region/en DE-BB, DE-ST

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Reichstag

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Reichsmatrikel

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Reichskreis

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Kreistag

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Hauptstädte/
Residenzen
Dom Brandenburg; Burg Ziesar, Burg Pritzerbe

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Dynastien

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Konfession/
Religionen
römisch-katholisch, seit 1544 evangelisch-lutherisch

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Sprache/n

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Fläche

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Einwohner

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Währung

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Aufgegangen in Kurfürstentum Brandenburg (1571)

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Siehe auch

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Umgebungskarte

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Hochstift Brandenburg (im Mittelalter Stift Brandenburg) ist eine moderne Bezeichnung für das weltliche Territorium der Bischöfe von Brandenburg, in dem sie als Fürstbischofe und somit Reichsfürsten herrschten, und dessen Verwaltung. Es war ein Herrschaftsgebiet des Heiligen Römischen Reichs. Residenzorte des Hochstifts waren die Burgen Brandenburg, Pritzerbe und Ziesar. 1571 wurde es aufgelöst. Es ist zu unterscheiden vom geistlichen Jurisdiktionsgebiet des Bistums Brandenburg und auch vom Domstift Brandenburg, dem Besitz des Domkapitels, und war auch nicht Teil der Mark Brandenburg, dem Herrschaftsgebiet des Markgrafen von Brandenburg.

Geschichte

Datei:Dom Brandenburg Luftbild.jpg
Dom und Domklausur Brandenburg
Datei:Burg Ziesar im Luftbild 2.jpg
Burg Ziesar

Der deutsche König Otto I. gründete am 1. Oktober 948 im neu eroberten Gebiet östlich der Elbe das Bistum Brandenburg. Er stattete es mit geringem Grundbesitz aus. Das Territorium galt als reichsunmittelbar. Nach dem Slawenaufstand 983 wurde das Bistum aufgelöst; es wurden weiter Bischöfe ernannt, die im Exil in Magdeburg allerdings nur nominelle Rechte hatten.

Nach 1138 residierte wieder ein Brandenburger Bischof östlich der Elbe, zunächst im Prämonstratenserstift in Leitzkau, seit 1165 wieder am Dom in Brandenburg. Er hatte seine eigene Landesverwaltung auf der Dominsel. In den folgenden Jahrhunderten residierten die Bischöfe abwechselnd in Brandenburg, Pritzerbe und Ziesar, seit dem 14. Jahrhundert dann nur noch in Ziesar.

1161 wurde das PrämonstratenserChorherrenstift St. Gotthardt in der Altstadt Brandenburg zum Domkapitel erhoben und zog 1165 auf die nördliche Hälfte der Brandenburg um. Hauptaufgaben waren die Durchführung täglicher Gottesdienste und die Unterstützung des Bischofs bei der Verwaltung des Bistums. Der dem Domkapitel gehörende eigene Landbesitz wurde als Domstift Brandenburg bezeichnet.

Der kirchliche Domkietz auf der Dominsel war der Hauptort des Domstifts, während die beiden auf der anderen Havelseite gelegenen, jeweils mit Mauern versehenen eigenständigen Kommunen Altstadt Brandenburg und Neustadt Brandenburg zur Mark Brandenburg gehörten, die von den Markgrafen aus dem Geschlecht der Askanier regiert wurde. Die Havel bildete die Grenze zwischen den beiden Reichsfürstentümern. Die Markgrafen verließen nach Gründung der Neustadt in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts ihre alte Burg auf der Dominsel und erbauten sich am südwestlichen Rand der Neustadt den markgräflichen Hof, den sie 1286 den Dominikanern als Kloster St. Pauli stifteten. In der Folge übertrugen sie auch zahlreiche Rechte an Dörfern und anderen Besitzungen dem Bischof oder dem Stiftskapitel. Aufgrund der geografischen Lage waren die Besitzungen der Bischöfe ringsum von denen der Markgrafen umschlossen. Gleichzeitig gelang es den Markgrafen im 14. Jahrhundert, das bischöfliche Territorium faktisch in die markgräfliche Verwaltungs- und Lehnsstruktur einzubinden, wie aus dem Landbuch Kaiser Karls IV. von 1375 hervorgeht. Damit wurden die Bischöfe faktisch wie Landsassen der Markgrafen behandelt, obgleich sie rechtlich die Reichsunmittelbarkeit besaßen. (In ähnlicher Weise rangen die Meißner Markgrafen mit dem Hochstift Meißen um dessen Status.)

Um 1544 wurde im Hochstift die Reformation gegen Widerstände durchgesetzt. 1507 wurde das Domkapitel in eine weltliche Einrichtung umgewandelt. Unter Bischof Joachim Friedrich wurde das Hochstift schließlich aufgelöst und der Besitz 1571 dem Kurfürstentum Brandenburg eingegliedert.<ref>Ingo Materna, Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Brandenburgische Geschichte. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002508-5, S. 277.</ref>

Strukturen

Reichsrechtliche Strukturen

Das Hochstift war formal reichsunmittelbar, das heißt, es unterstand als Territorium direkt dem deutschen König, der Bischof galt als Reichsfürst und war berechtigt, an Reichstagen im geistlichen Stand teilzunehmen. Die Brandenburger Markgrafen und Kurfürsten versuchten allerdings seit dem 12. Jahrhundert die Bischöfe unter ihren Einfluss zu bekommen, was im 14. Jahrhundert auch real gelang, als die Bischöfe auf Brandenburger Landtagen zu erscheinen und Steuern und Dienste in der Mark Brandenburg zu leisten hatten. In den Reichsmatrikeln der königlichen Kanzlei wurden sie aber bis in das frühe 16. Jahrhundert als Reichsfürsten geführt.

Verwaltung

Das Hochstift, das heißt das Umfeld des Bischofs, baute eine eigene geistliche, weltliche und höfische Verwaltung auf. Diese war formal getrennt vom Domkapitel, das eigene Strukturen und Besitzungen hatte. Als geistliche Vertreter gab es einen Generalvikar und einen Offizial, für die weltliche Verwaltung eine Kanzlei mit Notaren, für die Gerichtsbarkeit im Stiftsgebiet einen Vogt, für die höfische Haushaltung einen Hofmarschall, einen Truchsess, einen Mundschenk, für die militärische Verteidigung einen Hauptmann. Dazu gab es zahlreiche weitere Bedienstete.

Besitz

Der Besitz des Hochstifts war verhältnismäßig klein und bestand zeitweise aus 23 Orten in den Ämtern Ziesar, Ketzin, Teltow und Pritzerbe, sowie einige weitere Einnahmen. Er war getrennt vom Besitz des Domkapitels, dem Domstift Brandenburg. Im Gegensatz zum Hochstift umfasste das kirchliche Jurisdiktionsgebiet des Bistums große Teile der Mark Brandenburg.

Literatur

  • Gottfried Wentz: Das Hochstift Brandenburg. In: Gustav Abb, Gottfried Wentz (Bearb.): Das Bistum Brandenburg. Teil 1. (= Germania sacra. I. Abteilung: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg. 3). Berlin und Leipzig 1929. S. 1–80. (PDF)

Einzelnachweise

<references />