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Konstanzprüfung

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Unter der Konstanzprüfung versteht man eine Überprüfung von Bezugswerten im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, der nuklearmedizinischen Diagnostik und der Strahlentherapie. Es ist in jeweiligen nationalen Bestimmungen<ref>Röntgenverordnung</ref><ref>Strahlenschutzverordnung</ref> festgelegt, welche Parameter zu prüfen sind, welche Grenzwerte einzuhalten sind, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt.

Ärztliche Stelle – Zahnärztliche Stelle

Die Ärztliche Stelle ist eine in der Regel bei den jeweiligen deutschen Ärztekammern angesiedelte Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung. Von den Zahnärztekammern werden – teilweise gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – entsprechende Zahnärztliche Stellen (auch Röntgenstellen genannt) unterhalten.

Konstanzprüfung in der Radiologie

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Datei:Konstanzaufnahme Zahnfilm IMG 5119.JPG
Streifenaufnahme für die Konstanzprüfung (Zahnfilm: zahnärztliche Röntgenaufnahme)

Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6868 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):

  • Teil 001: Allgemeines
  • Teil 002: Konstanzprüfung der Filmverarbeitung
  • Teil 003: Konstanzprüfung bei Direktradiographie
  • Teil 004: Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung
  • Teil 005: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
  • Teil 007: Konstanzprüfung an Röntgen-Einrichtungen für Mammographie
  • Teil 011: Konstanzprüfung des Aufzeichnungssystems und der Kamera in der Röntgenkinematographie (eingestellt)
  • Teil 012: Konstanzprüfung an Bilddokumentationssystemen (Vornorm)
  • Teil 013: Konstanzprüfung nach RöV bei Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfänger-Systemen
  • Teil 014: Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
  • Teil 015: Konstanzprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
  • Teil 016: Dokumentation der klinischen Bildverarbeitungsparameter bei digitalen Röntgensystemen (Entwurf)
  • Teil 055: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgen-Einrichtungen; Funktionsprüfung der Filmverarbeitung (Vornorm)
  • Teil 056: Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen
  • Teil 057: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten (Vornorm)(eingestellt)
  • Teil 058: Abnahmeprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen der Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängersystemen (Vornorm)(eingestellt)
  • Teil 100: Bestimmung physikalischer Kenngrößen zur Bewertung der Bildqualität an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie (Entwurf)
  • Teil 150: Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung
  • Teil 151: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen; Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
  • Teil 152: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie
  • Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung
  • Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
  • Teil 160: Qualitätsanforderungen für Befundaufnahmen auf nichttransparenten Medien in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik
  • Teil 161: Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie
  • Teil 162: Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie
  • Teil 163: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale mammographische Stereotaxie (Entwurf)

Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Radiologie finden sich in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL).<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) – Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) –</ref>

Für die Konstanzprüfungen haben die Ärztlichen Stellen einen Leitfaden herausgegeben (Wegweiser Radiologie Stand 2012).<ref>Wegweiser Radiologie Leitfaden für die Konstanzprüfung von der Ärztekammer</ref>

Konstanzprüfung in der Nuklearmedizin

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Die Konstanzprüfung ist für Deutschland in der mehrteiligen DIN 6855 für verschiedene Anwendungsbereiche definiert. Folgende Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2017):

Konstanzprüfung multimodaler Geräte

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Die Norm DIN 6858 erfasst Geräte, die Bildgebungsverfahren verschiedener Disziplinen kombinieren. Folgende Teile sind verfügbar (Stand Februar 2017):

  • Teil 01: Konstanzprüfung PET/CT
  • Teil 02: Konstanzprüfung SPECT/CT (Entwurf)

Konstanzprüfung in der Strahlentherapie

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Die Konstanzprüfung ist für Deutschland je nach Anwendungsgebiet in verschiedenen Normen beschrieben. Folgende Normen und Normteile sind verfügbar (Stand Februar 2014):

  • DIN 6846-5: Konstanzprüfungen apparativer Qualitätsmerkmale
  • DIN 6847-5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen
  • DIN 6847-6: Elektronische Bildempfänger (EPID) – Konstanzprüfung
  • DIN 6853-5: Konstanzprüfung von Kennmerkmalen
  • DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen
  • DIN 6873-5: Konstanzprüfungen von Qualitätsmerkmalen (Norm-Entwurf 2013)
  • DIN 6875-2: Perkutane stereotaktische Bestrahlung – Konstanzprüfungen
  • DIN 6875-4: Fluenzmodulierte Strahlentherapie – Konstanzprüfungen

Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie finden sich in der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (Memento vom 1. Dezember 2017 im Internet Archive). Abgerufen am 29. November 2017.</ref>

Einzelnachweise

<references />