Die edelfreien Grafen von Lindow-Ruppin befanden sich seit etwa 1214 im Besitz der Herrschaft Ruppin, die vermutlich anfangs reichsunmittelbar war und später unter die Oberlehnshoheit der Markgrafen von Brandenburg kam. Im Jahr 1524 erlosch das Adelsgeschlecht Lindow-Ruppin mit dem Tod des Grafen Wichmann. Kurfürst Joachim I. von Brandenburg zog die Herrschaft Ruppin daraufhin ein und vereinigte sie mit der Mark Brandenburg. Kurprinz Joachim II. wurde von ihm entsandt, um die Huldigung der Stände der Herrschaft Ruppin entgegenzunehmen.<ref>Friedrich Wilhelm August Bratring: Grafschaft Ruppin. Berlin 1799, S. 233 ff.</ref> Verwandte des verstorbenen Grafen Wichmann klagten 1541 vor dem Reichskammergericht gegen die Einziehung der Herrschaft durch den Kurfürsten. Die Klage wurde jedoch 1562 abgewiesen.<ref>Friedrich Wilhelm August Bratring: Grafschaft Ruppin. Berlin 1799, S. 256–257.</ref>
Die ehemalige Herrschaft blieb als ständische und steuerliche Einheit erhalten und bildete fortan den Ruppinschen Kreis der Mittelmark. Sie wurde einem Landeshauptmann mit Sitz auf der Burg Ruppin unterstellt. Als erster Landeshauptmann wurde von Kurprinz Joachim II. 1524 Matthias von Oppen eingesetzt. Adam Christoph von Flanß diente um 1723 wahrscheinlich als letzter Landeshauptmann. Danach wurde das Amt nicht mehr verwendet. Otto Albrecht von Rohr war ab dem Jahr 1700 der erste Landrat des Kreises Ruppin. Dieses Amt bestand jedoch schon zuvor unter der Bezeichnung Kreiskommissar.<ref>Friedrich Wilhelm August Bratring: Grafschaft Ruppin. Berlin 1799, S. 95 ff.</ref>
Der Umfang des Ruppinschen Kreises änderte sich seit der Vereinigung mit der Mark Brandenburg kaum. Das Amt Goldbeck kam zur Prignitz. Ebenso wurden die Dörfer Bagwitz, Kleinzerlang (an die Prignitz) und Schwarz (an Mecklenburg) abgegeben. Im 18. Jahrhundert hatte der Ruppinsche Kreis eine Fläche von 32,75 Quadratmeilen (etwa 1842 km²). Die größte Ost-West-Ausdehnung betrug 8,5 Meilen (etwa 64 km), die größte Nord-Süd-Ausdehnung 5,25 Meilen (etwa 39 km).<ref>Friedrich Wilhelm August Bratring: Grafschaft Ruppin. Berlin 1799, S. 3–4.</ref> Im Jahr 1800 hatte der Ruppinsche Kreis eine Bevölkerungszahl von 46.808 Menschen.<ref name="bratring">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>
Ehefrau und Kinder von Oskar Prinz von Preußen führten Anfang des 20. Jahrhunderts zeitweise den Titel „Gräfin“ bzw. „Graf von Ruppin“.
Gegen Ende der 1920er Jahre wurden im Kreis Ruppin nahezu alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt. In den 1930er Jahren wurde die Schreibweise mehrerer Orte geändert:
Alt Lüdersdorf → Altlüdersdorf
Lindow → Lindow (Mark)
Neu Ruppin → Neuruppin
Rheinsberg → Rheinsberg (Mark)
Wusterhausen a./Dosse → Wusterhausen (Dosse)
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Am 1. April 1937 wurde der Gutsbezirk Großmenow aus dem Kreis Ruppin in den mecklenburgischen Kreis Stargard umgegliedert. Die Gemeinde Netzeband wurde 1939 aus dem Kreis Ostprignitz in den Kreis Ruppin umgegliedert.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auch Gühlen-Glienicke zu einer eigenständigen Gemeinde erhoben. Der östliche Zipfel des Landkreises Ostprignitz mit den Gemeinden Kleinzerlang, Luhme, Repente, Dorf Zechlin, Flecken Zechlin, Zechlinerhütte und Zempow fiel durch Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg am 1. Mai 1946 an den nunmehr Landkreis Ruppin genannten Kreis.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>
Kreis des Landes Brandenburg
Seit der Auflösung des Freistaates Preußen im Jahr 1947 gehörte der Landkreis Ruppin zum neu errichteten Land Brandenburg. Am 1. Juni 1951 wurde Friedrichsdorf in Großderschau umbenannt. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurde der Landkreis Ruppin aufgelöst und auf die neuen Kreise Gransee, Kyritz, Neuruppin und Oranienburg aufgeteilt. Nach der Kommunalreform 1993 ist das historische Kreisgebiet heute zum Großteil zwischen den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel aufgeteilt.
Einwohnerentwicklung
Jahr
Einwohner
Quelle
1750
30.807
<ref name="bratring" />
1800
46.808
<ref name="bratring" />
1816
48.123
f}}</ref>
1846
68.326
f}}</ref>
1871
74.496
<ref>Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Brandenburg und ihre Bevölkerung 1871. Königl. Statistischen Bureau (Dr. Engel), Berlin 1873; kpbc.umk.pl</ref>
<ref name="vz1946">Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946 in den vier Besatzungszonen und Groß-Berlin. In: Deutsches Gemeindeverzeichnis. Duncker & Humblot, Berlin / München 1946; destatis.de (PDF).</ref>
1876–1887 Siegfried von Quast-Radensleben<ref>Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, 11. Stück, Potsdam 17. März 1876, S. 66; books.google.de</ref>
Friedrich Wilhelm August Bratring: Die Grafschaft Ruppin in historischer, statistischer und geographischer Hinsicht. Ein Beitrag zur Kunde der Mark Brandenburg. Berlin 1799; {{#if:bub_gb_edQAAAAAcAAJ
Kapitel Der Ruppinsche Kreis. In: Friedrich Wilhelm August Bratring: Statistisch=topographische Beschreibung der gesammten Mark Brandenburg. Für Statistiker, Geschäftsmänner, besonders für Kameralisten. Zweiter Band. Die Mittelmark und Ukermark enthaltend Verlag Friedrich Maurer, Berlin 1805, S. 19–64; {{#if:bub_gb_TAk_AAAAcAAJ
Lieselott Enders: Ruppin. In: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil II. Böhlau, Weimar 1970; Nachdruck von 2011: ISBN 978-3-941919-79-2 (Klaus Neitmann [Hrsg.]: Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam, Band 7); doi:10.35998/9783830543008
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Landkreis Ruppin. In: Rolf Jehke: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874–1945, Herdecke. Zuletzt geändert am 7. Dezember 2004.