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Lernfahrausweis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Datei:Lernfahrer-Schweiz.png
Weißes L auf blauem Grund, wie es am Fahrzeug anzubringen ist

Der Lernfahrausweis ist eine Möglichkeit für Fahrschüler in der Schweiz und Liechtenstein im Rahmen ihrer Führerscheinausbildung für die Klasse A und B Fahrpraxis ausserhalb der Fahrschule zu sammeln. Liechtenstein und die Schweiz haben in einem Notenaustausch 1978 die gegenseitige Anerkennung der Führer- und Fahrzeugausweise festgeschrieben.<ref>Notenaustausch vom 15. Dezember 1977 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung der Führer- und Fahr-gegenseitige Anerkennung der Führer- und Fahrzeugausweise und die Verwaltungsmassnahmenzeugausweise und die Verwaltungsmassnahmen. In: Liechtensteinisches Landesgesetzblatt. 7. Juli 1978, abgerufen am 22. September 2023.</ref>

Schweiz

Voraussetzung ist mindestens ein Begleiter, welcher bei den Übungsfahrten neben dem Übenden sitzt, Unfällen vorbeugt, den Übenden nicht in Situationen bringen darf, denen dieser nicht gewachsen ist und darauf achtet, dass der Übende die Verkehrsvorschriften genau beachtet. Voraussetzung für den Erhalt des Lernfahrausweises ist, die theoretische Fahrprüfung bestanden zu haben. Die Begleitperson muss mindestens drei Jahre im Besitz des Führerausweises (Kat. B) sein und das 23. Altersjahr vollendet haben. Der Führerausweis der Begleitperson darf nicht auf Probe ausgestellt sein. Der Lernfahrausweis hat eine Gültigkeit von maximal 24 Monaten. Seit dem 1. Januar 2021 kann der Lernfahrausweis ab dem 17. Lebensjahr beantragt werden.<ref>fahrschule.ch</ref>

Liechtenstein

Seit dem 1. Januar 2021 kann auch im Fürstentum Liechtenstein der Lernfahrausweis ab dem Alter von 17 Jahren beantragt werden. Die Regelungen lehnen sich an die Regeln in der Schweiz an. Im Unterschied zur Schweiz erhält man jedoch den Führerausweis Klasse B mit dem 18. Lebensjahr und muss nicht davor 12 Monate im Besitz des Lernfahrausweises gewesen sein.<ref>aha.li Führerschein</ref>

Voraussetzungen

Damit das erste Mal ein Lernfahrausweis ausgestellt werden kann, müssen:

  • ein Nothelferkurs besucht werden
  • ein Sehtest eingereicht werden
  • die Basistheorieprüfung bestanden werden

Nach Erhalt des Lernfahrausweises, jedoch vor der praktischen Fahrprüfung, muss ein Verkehrskunde-Kurs besucht werden.

Gültigkeit des Lernfahrausweises

  • Führerschein Klasse A (Motorrad): Der Lernfahrausweis ist zunächst vier Monate gültig. Innerhalb dieser vier Monaten muss die praktische Grundschulung absolviert werden. Nach erfolgreich absolvierter Grundschulung (acht oder zwölf Stunden) verlängert sich der Lernfahrausweis um zwölf Monate. Für Lernfahrten ist keine Begleitperson notwendig.
  • Führerschein Klasse B (PKW): Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Für Lernfahrten ist eine Begleitperson notwendig, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mind. drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt. Die Begleitperson darf den Führerausweis nicht mehr auf Probe besitzen.

Weiteres

Elektronischer Lernfahrausweis

Im Hinblick auf die im Jahr 2026 geplante Einführung der E-ID wurde im Mai 2024 der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) als Pilotprojekt im Kanton Appenzell Ausserrhoden lanciert.<ref>Pilotprojekt zur E-ID: Elektronischer Lernfahrausweis im Kanton Appenzell Ausserrhoden. In: admin.ch. Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Strassen ASTRA, Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, 3. Mai 2024, abgerufen am 6. Mai 2024.</ref> Im September 2025 wurde auch im Kanton Bern die Möglichkeit geschaffen, den Lernfahrausweis auf dem Smartphone speichern zu können.<ref>Kurzmitteilungen der Kantonsverwaltung. Lernfahrausweis neu auch digital. In: be.ch. Kanton Bern, 22. September 2025, abgerufen am 22. September 2025.</ref>

Einzelnachweise

<references/>