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Litterae

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Als Litterae (lateinisch für „Brief“; Plural zu {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=la |SCRIPTING=Latn |SERVICE=lateinisch}} „Buchstabe“) bezeichnet man einfachere Urkundenformen. Im Mittelalter wurde der Begriff auch für reine Mitteilungsschreiben (Briefe) verwendet.

Papsturkunden

Datei:Papiez Innocenty IV udziela wladzy pozbawiania przywilejow zakony rycerskie templariuszy joannitow i rycerzy zakonu krzyzackiego.jpg
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Litterae (auch {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}) stellen im Mittelalter eine Sammelbezeichnung für alle päpstlichen Urkunden dar. Sie zählen neben den Privilegien zu den wichtigsten und häufigsten Papsturkunden dieser Epoche und setzen die einfache Briefform fort. Die moderne wissenschaftliche Terminologie umfasst jedoch lediglich den Typus der {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} sowie den der {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}.

Formalia

Die Litterae sind in ihrer äußeren Form schlicht. Der gesamte Text wurde in einem einzigen Schriftblock geschrieben. Einziges Beglaubigungsmittel war ein Bleisiegel.

Die Briefe wurden auf Pergament geschrieben; im Gegensatz zu den Privilegien sind die Pergamentstücke aber in der Regel von kleinerem Format. Die Beschriftung erfolgte im Querformat.

Das Protokoll umfasst die Intitulatio in Form {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Es folgt die Adresse im Dativ, diese führt bis zu drei Einzelpersonen auf, eine Gruppe von Personen oder alle Christgläubigen und die Grußformel, die entweder den Wortlaut {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} oder, wenn der Adressat exkommuniziert bzw. nicht christlich ist, eine Mahnung zur Bekehrung enthalten. Nach dem Kontext folgt das Eschatokoll. Dieses besteht nur aus einer kleinen Datierung, die aus einem einleitenden {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} besteht, gefolgt von Ort, Tagesdatum nach dem römischen Kalender und dem Pontifikatsjahr. In Rom wird zumeist die benachbarte Kirche angegeben, bei Lateran fehlt allerdings die Angabe Rome. Seit Eugen IV. (1431) wird auch das Inkarnationsjahr in Buchstaben und einem Wort angegeben, wobei der Jahresanfang der 25. März ist. Das Tagesdatum wird seit 1431 ebenfalls ausgeschrieben und nicht mehr in Zahlzeichen angegeben.

Als Siegel wird eine Bleibulle, die wegen des Fehlens einer Corroboratio im Formular der Litterae nicht angekündigt worden ist, mit Hilfe von Seidenfäden oder einer Hanfschnur angehängt.

Äußerliche Unterscheidung

Hierbei ergeben sich die unterschiedlichen Typen von Litterae, die einem unterschiedlichen rechtlichen Inhalt sowie einer unterschiedlichen graphischen Ausgestaltung der Urkunde entsprechen. Wird ein Büschel rotgelbe Seidenfäden angehängt, handelt es sich um {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Wird ein Hanffaden angehängt, spricht man von {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}.

Die {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} sind graphisch aufwendiger gestaltet als die {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. In folgender Tabelle sind die einzelnen Unterschiede dargestellt.

Merkmal litterae cum serico litterae cum filo canapis
Initiale gespalten oder mit Blumenmuster verziert geschwärzt
folgende Buchstaben des Papstnamens durch Elongata oder geschwärzte gotische Majuskel hervorgehoben
Datei:CelestinusIIItitel.jpg
Coelestin III.
normale Minuskelschrift
flat}} und {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} doppelt so hoch gezogen, wie ein normales s in der 1. Zeile keine Besonderheit
erster Buchstabe der Adresse geschwärzte gotische Majuskel Buchstabe vergrößert, jedoch dünnstrichig
Anfangsbuchstabe des Kontextes geschwärzte gotische Majuskel geschwärzte gotische Majuskel
Abkürzung von st und ct verzierter Verbindungsstrich und zerdehnte Ligatur einfach grader Verbindungsstrich und enge Ligatur

Inhaltliche Unterscheidung

Datei:Innocenty IV zatwierdza rozgraniczenie bpstwa ryskiego uczynione przez Wilhelma.jpg
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Zunächst nutzten Päpste Litterae zu administrativen und jurisdiktionellen Zwecken, z. B. zur Erteilung eines Befehls. Daher kann man Papstbriefe als päpstliche Erlasse<ref>Karl Hilgenreiner: Papstbriefe. In: Michael Buchberger (Hrsg.): Kirchliches Handlexikon. Ein Nachschlagebuch über das Gesamtgebiet der Theologie und ihrer Hilfswissenschaften. 2 Bände. Herausgegeben in Verbindung mit Karl Hilgenreiner, Johann Baptisti Nisius, Joseph Schlecht und Andreas Seider. Allgemeine Verlags-Gesellschaft, München 1907–1912, Band 2, Sp. 1320.</ref> bzw. meist als Mandate bezeichnen. Im 12. Jahrhundert wird der Gebrauch aber auf die Verleihung dauernder Rechte ausgedehnt.

Die {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} bilden in der Regel die sogenannten {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Sie verleihen dem Adressaten einen Rechtstitel, entweder wird ihm ein altes Recht bestätigt oder verliehen, ihm wird ein Benefizium übertragen oder der Papst trifft eine Entscheidung zu seinen Gunsten. Sie heißen auch {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, weil sie Rechtstitel verleihen oder {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, weil sie einen päpstlichen Gnadenerweis enthalten.

Erkennbar sind diese Briefe durch diese oder ähnliche Wendungen in der Dispositio: {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} oder {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Es folgt die Sanctio mit der Comminatio in einer fast gleichbleibenden Formulierung: {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}

Die {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} sind meist die sogenannten {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Sie werden zu administrativen Zwecken verwandt. Sie erteilen dem Empfänger einen Befehl, ein Verbot oder ein Urteil. Sie heißen technisch auch {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Die Disposito enthält meist folgende Wendung: {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} oder {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Sanctio und Comminatio fehlen.

Litterae der Kaiser und Könige

Die Litterae der Kaiser und Könige sind Schriftstücke, die sich nach Inhalt und Bestimmung in Urkunden und Briefe unterteilen lassen.

Urkunden

Seit dem 4. Jahrhundert nutzte man für die Urkunden des römischen Kaisers die Form des Briefes, wobei seit dem 12. Jahrhundert das Aufkommen kleinformatiger Urkunden zu beobachten ist. Diese sind formloser gestaltet als die feierlichen Diplome: Auf die Invocatio wird verzichtet; die Elongata beschränkt sich in der ersten Zeile auf den Kaiser- bzw. Königsnamen, und das Eschatokoll fehlt bis auf eine kleine Datierung. Diese Urkunden setzen sich immer mehr durch, und es kommt zur Entwicklung zweier Urkundentypen, den {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} und den {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}.

Die {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} sind seit dem 13. Jahrhundert der vorherrschende Urkundentyp, die man ebenfalls in zwei Formen unterteilen kann. Die sogenannte Charta mit Hängesiegel aus grünem Wachs und die mit einem gelben Wachssiegel besiegelten {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, die hauptsächlich in administrativen Bereichen vorkommen.

Die {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} sind private und amtliche Schreiben, die verschlossen versandt wurden. Sie sind gefaltet und umgeschnürt oder mit Hilfe einer durch Löcher und Einschnitte im Pergament durchzogenen Schnur bzw. eines Pergamentstreifen verschlossen und besiegelt. Diese {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} kommen jedoch auch in der päpstlichen Kanzlei vor.

Briefe

Briefe wurden im Mittelalter sowohl für politische als auch für Schreiben privater Art verwendet. Sie lassen sich mitunter schwer von Mandaten unterscheiden, da sie am Schluss einen Befehl oder eine Bitte enthalten. Briefe sind in ihrer Aufmachung bei weitem nicht so feierlich, wie die Diplome. Zunächst unterscheiden sich die Briefe noch nicht stark von den Privatbriefen. Sie sind kleinformatig und in einfacher Buchschrift verfasst und das Formular ist stark reduziert.

Siehe auch

Literatur

  • A. Birnstiel, D. Schweizer: Nicht nur Seide oder Hanf! Die Entwicklung der äußeren Merkmale der Gattung Litterae im 12. Jh. In: Irmgard Fees, Andreas Hedwig, Francesco Roberg (Hrsg.): Papsturkunden des frühen und hohen Mittelalters. Äußerliche Merkmale – Konservierung – Restaurierung. Eudora-Verlag, Leipzig 2011, ISBN 978-3-938533-27-7.
  • Thomas Frenz: Päpstliche Litterae. In: Lexikon des Mittelalters. Band 5, Sp. 2022/23.
  • Thomas Frenz: Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit. Steiner, Stuttgart 2000, ISBN 3-515-07788-X.
  • A. Gawlik: Litterae der Kaiser und Könige. In: Lexikon des Mittelalters. Band 5, Sp. 2023/24.
  • L. Schmitz-Kallenberg: Papsturkunden. In: Aloys Meister (Hrsg.): Urkundenlehre 1 und 2. 1913.

Einzelnachweise

<references />