Pyrethrine
Pyrethrine sind eine Gruppe von Naturstoffen, die für die insektizide Wirkung von Pyrethrum verantwortlich sind. Sie werden von bestimmten Chrysanthemen-Arten gebildet. Pyrethrine werden aus Pyrethrum-Extrakt isoliert und als Insektizide für Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung und in der Medizin verwendet.
Geschichte
Die US-Marine entwickelte 1917 ein Verfahren zur Herstellung eines Pyrethrum-Extraktes, bei dem die bis dahin unmittelbar als „Insektenpulver“ verwendeten gemahlenen Chrysanthemenblüten mit Petroleum extrahiert wurden. In Formulierungen auf Basis dieses Extraktes konnten die Wirkstoffe nun durch Versprühen zur Bekämpfung von Fliegen und Stechmücken eingesetzt werden.<ref name="Pyrethrum">Antonia Glynne-Jones: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />{{#if:20061231145323
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}} In: Pesticide Outlook. Oktober 2001, S. 195–198, (PDF; 274 kB, englisch), online auf researchinformation.co.uk, abgerufen am 5. Januar 2017.</ref>
Bereits ab 1855 bot der Österreicher Johann Zacherl Pyrethrum-Pulver unter dem Namen Zacherlin an und erhielt 1864 ein Patent auf die Herstellung einer Pyrethrum-Tinktur, die fortan in einer Zerstäuber-Flasche angeboten wurde.
Die grundsätzliche Struktur der Pyrethrine als Ester zweier verschiedener organischer Säuren („Chrysanthemumsäure“ und „Pyrethrinsäure“) mit, wie zunächst angenommen, einem Keton („Pyrethrolon“) wurde zwischen 1910 und 1916 durch Hermann Staudinger und Leopold Ružička aufgeklärt, jedoch erst 1924 veröffentlicht.<ref>H. Staudinger, L. Ruzicka: Insektentötende Stoffe I–X. In: Helvetica Chimica Acta 7. Nr. 1, 1924, S. 177–458.</ref> Im Jahre 1944 wurde erkannt, dass es sich bei den bis dahin als Pyrethrin I und Pyrethrin II bezeichneten Substanzen jeweils um Stoffgemische handelte. Neben dem Pyrethrolon konnte Cinerolon als zweites pyrethrinbildendes Keton identifiziert werden, womit sich die bekannten Pyrethrine um Cinerin I und Cinerin II erweiterten.<ref>F. B. LaForge, W. F. Barthel: Constituents of Pyrethrum Flowers. XVI: Heterogenous Nature of Pyrethrolone. In: The Journal of Organic Chemistry. 9, Nr. 3, 1944, S. 242–249.</ref> Mit der Identifizierung von Jasmolon als drittem Keton waren 1966 auch Jasmolin I und Jasmolin II bekannt.<ref>P. J. Godin et al.: The jasmolins, new insecticidally active constituents of Chrysanthemum cinerariaefolium <templatestyles src="Person/styles.css" />{{#if:|{{{4}}} |}}{{#if:|{{{2}}} |}}{{#if:| {{{3}}} |}}{{#if:| „{{{6}}}“ |}}Vis{{#if:| {{{5}}}|}}. In: Journal of the Chemical Society C: Organic. 1966, S. 332–334.</ref> Die sechs Pyrethrine wurden das Vorbild für die synthetisch hergestellten Pyrethroide.<ref name="Römpp" />
Zusammensetzung
| Pyrethrine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | Pyrethrin I | Pyrethrin II | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Strukturformel | Datei:Pyrethrine I Structural Formulae.V.1.svg | Datei:Pyrethrine II Structural Formulae.V.1.svg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CAS-Nummer | Vorlage:CASRN (Gemisch) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Kurzbeschreibung | gelbe bis dunkelbraune viskose Flüssigkeit<ref name="GESTIS" /> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Summenformel | C21H28O3 | C22H28O5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Molare Masse | 328,45 g·mol−1 | 372,45 g·mol−1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aggregatzustand | flüssig oder fest | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siedepunkt | 100–200 °C (10 Pa)<ref name="GESTIS">Eintrag zu Vorlage:Linktext-Check in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA{{#if: 2023-01-03 | Vorlage:Abrufdatum }} (JavaScript erforderlich){{#invoke:TemplatePar|valid|ZVG|2=/^[1-9]%d%d%d%d?%d?$/ | 0 | Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:GESTIS}} | errNS=0 | template=Vorlage:GESTIS | format= | preview=1
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| Löslichkeit | in Wasser gering<ref name="GESTIS" /> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| GHS- Kennzeichnung<ref name="GESTIS" /> |
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| H- und P-Sätze | {{#switch: 301+331 | - = keine H-Sätze | / = siehe oben{{#if: | }} | 0 | }} | #default ={{#iferror:{{#switch: 301+331 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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{{#switch: 301+331 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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{{#switch: {{{4}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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? | <span style="color:#ff5400; border-bottom:1px dotted #ff5400;" title="{{#switch: {{{6}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{7}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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? | <span style="color:#ff5400; border-bottom:1px dotted #ff5400;" title="{{#switch: {{{9}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{10}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{13}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 360Fd = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 360Df = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 360D = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 360F = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361 = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) | 361fd = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz }}">{{{14}}}{{#ifeq: | |{{#ifeq:{{#if:ja|1|0}}|1|| {{#switch: {{{14}}} | 201 | 202 | 203 | 204 | 205 | 230 | 240 = | 207 | 208 | 222 | 223 | 229 | 231 | 232 | 242 | 251 | 252 = | 221 | 224 | 225 | 226 | 228 | 250 | 260 | 261 = | 241 = | 271 | 272 = | 290 = | 301 = | 311 = | 331 = | 301+311 = | 301+331 = | 311+331 = | 301+311+331 = | 302 = | 304 = | 312 = | 332 = | 302+312 = | 302+312+332 = | 302+332 = | 312+332 = | 318 = | 315 = | 319 = | 335 = | 334 = | 336 = | 341 = | 350i = | 351 = | 360F | 360D | 360FD | 360Fd | 360Df | 362 = | 361f | 361F | 361d | 361D | 361fd | 361FD = | 371 | 372 | 373 = | 400 = | 411 | 412 | 413 = | 420 =
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| MAK-Wert | nicht festgelegt<ref name="GESTIS" /> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die beiden wichtigsten Pyrethrine sind Pyrethrin I und Pyrethrin II. Es handelt sich dabei um die Ester der (+)-trans-Chrysanthemumsäure und der (+)-trans-Pyrethrinsäure mit dem Hydroxyketon (+)-Pyrethrolon. Daneben enthalten Pyrethrum-Extrakte auch die Cinerine Cinerin I und Cinerin II sowie die Jasmoline Jasmolin I und Jasmolin II.<ref name="Römpp">Eintrag zu Pyrethrum. In: Römpp Online. Georg Thieme VerlagVorlage:Abrufdatum{{#if: {{#invoke:Wikidata|pageId}}||{{#ifeq: 0 | 0 | }} }}</ref>
| Mengenanteil | Strukturformel | |
|---|---|---|
| Pyrethrin I | 35 % | |
| Pyrethrin II | 33 % | |
| Jasmolin I | 5 % | |
| Jasmolin II | 4 % | |
| Cinerin I | 10 % | |
| Cinerin II | 14 % |
Pyrethrin I ist die Einzelverbindung mit der höchsten insektiziden Wirksamkeit. Pyrethrin II hat eine schwächere Wirkung, dafür tritt sie besonders schnell ein. Pyrethrum-Blüten aus Kenia enthalten im Schnitt 1,3 % Pyrethrine, pro Blüte sind das etwa 2–3 mg, manchmal 4 mg. Die Blüten werden nach der Ernte getrocknet und pulverisiert. Mit Lösungsmittelgemischen wie Methanol/Kerosin, Petrolether/Acetonitril oder Petrolether/Nitromethan werden daraus die Pyrethrine extrahiert. Mit Petrolether/Nitromethan erhält man eine 90-prozentige Mischung der sechs Pyrethrine.
Über die Biosynthese der Pyrethrine ist wenig bekannt. Eine Vorstufe der Chrysanthemumsäure-Bildung ist möglicherweise Mevalonsäure.<ref name="Naumann">Klaus Naumann: Synthetic Pyrethroid Insecticides: Structures and Properties. 1990.</ref>
Wirkung
Pyrethrine sind Kontaktinsektizide, zum Beispiel gegen Blattläuse, Weiße Fliege, Spinnmilben, Woll- und Schmierläuse, Zikaden und Käfer-Larven. Sie wirken gegen Eier, Larven und erwachsene Stadien. Pyrethrine sind nicht nützlingsschonend. Ihre Wirkung auf Insekten tritt innerhalb weniger Minuten ein, man spricht von einem „knock-down“-Effekt. Die für den „knock-down“ notwendige Dosis ist gering, allerdings schaffen es viele der betroffenen Insekten, die Pyrethrine abzubauen und erholen sich wieder. Um diese Entgiftung zu verhindern, werden Pyrethrine mit dem Synergisten Piperonylbutoxid versetzt.
Natürliche Vorkommen
Im Insektenpulverkraut sind Pyrethrine natürlich enthalten.
Verwendung
Pflanzenschutz
Pyrethrine sind der wirksame Bestandteil vieler Insektensprays für den Hausgarten und das Gewächshaus. Sie kommen auch in Form von Kaltverneblungsmitteln, Pulver sowie als Emulsions- oder Suspensionskonzentrate in den Handel. Sprays und Konzentrate enthalten häufig Raps- oder Sesamöl als Trägersubstanz. Als Synergist wird in der Regel Piperonylbutoxid zugesetzt. Pyrethrine sind wegen ihrer raschen Wirkung ein Zusatz in manchen Dichlorvos-haltigen Pflanzenschutzmitteln.
Pyrethrine sind als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln in vielen Staaten der EU, so auch in Deutschland und Österreich sowie in der Schweiz zugelassen. In Österreich und der Schweiz sind Pyrethrine auch für den Vorratsschutz, etwa zur Bekämpfung des Kornkäfers in Getreidelagern, zugelassen.<ref name="PSM">Vorlage:PSM-Verz</ref>
Schädlingsbekämpfung
Pyrethrine werden als insektizide Wirkstoffe gegen eine Reihe von Schadinsekten sowie als Repellentien verwendet.
Gemäß EU-Richtlinie 98/8/EG<ref>EU: {{#if:{{#invoke:Expr|TemplateBooland}}|Vorlage:CELEX}}{{#invoke:TemplatePar|match
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}}{{#if:|{{#switch:|Richtlinie|Durchführungsrichtlinie|Delegierte Richtlinie=|#default=Vorlage:EU-Richtlinie: Unbekannter Wert für Parameter 'Typ': Entweder Richtlinie, Durchführungsrichtlinie oder Delegierte Richtlinie muss angegeben werden.}}|}}. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 123/1 vom 24. April 1998, abgerufen am 5. Januar 2017.</ref> vom 16. Februar 1998 sollen Biozidprodukte nur noch zugelassen sein, deren Wirkstoffe im Anhang (Anhang I, IA und IB) der genannten Richtlinie (für die definierte Produktart) aufgenommen wurden. Gemäß Übergangsregelung (Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 98/8/EG) war jedoch weiterhin das Inverkehrbringen von Biozidprodukten zugelassen, die nicht die im Anhang der Richtlinie 98/8/EG aufgeführten Wirkstoffe enthalten, sofern diese Wirkstoffe mit Stichdatum 14. Mai 2000 bereits im Verkehr waren (auch „alte Wirkstoffe“ genannt). Gemäß EU-Verordnung 1896/2000 vom 7. September 2000<ref>EU: Vorlage:EU-Verordnung. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 228/6 vom 8. September 2000, abgerufen am 5. Januar 2017.</ref> mussten Hersteller, die die Aufnahme eines „alten Wirkstoffs“ in die Anhänge I, IA und IB beantragen wollten, den betreffenden Wirkstoff bis zum 28. März 2002 zur Notifizierung für die entsprechende Produktart gemeldet haben. Diese Frist wurde mit EU-Verordnung 1687/2002 vom 25. September 2002<ref>EU: Vorlage:EU-Verordnung. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 258/15 vom 26. September 2002, abgerufen am 5. Januar 2017.</ref> bis zum 31. Januar 2003 verlängert.
Der Wirkstoff Pyrethrine wurde folgend für die Produktart 18 (Insektizide) und 19 (Repellentien) gemeldet und in die Liste der notifizierten Wirkstoffe aufgenommen.<ref>EU: Vorlage:EU-Verordnung. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 307/1 vom 24. November 2003, abgerufen am 5. Januar 2017.</ref>
Bis zum definitiven Entscheid über Aufnahme oder Nichtaufnahme in Anhang I, IA und IB EU-Richtlinie 98/8/EG (mit Stand 26. März 2013 ist der Entscheid hierzu noch ausstehend) dürfen weiterhin Produkte mit dem Wirkstoff Pyrethrine zur Schädlingsbekämpfung in Verkehr bleiben.
Toxikologie & Metabolismus
Pyrethrine wirken neurotoxisch auf sensorische wie auch auf motorische Nerven. Die letale Dosis für Pyrethrin I und II liegt für Nagetiere im Bereich von 130 bis über 600 mg/kg Körpergewicht. Falls die Substanzen in mehreren kleinen Dosen über 12 bis 48 Stunden verabreicht werden, beträgt die letale Dosis bis zu 2900 mg/kg Körpergewicht.<ref>Persische Insektenblume (Chrysanthemum coccineum). Auf Giftpflanzen.com, abgerufen am 2. Januar 2019.</ref> Ein zweijähriges Kind starb, nachdem es 14 g Pyrethrum-Pulver gegessen hatte. Es gab auch tödliche Vergiftungen durch inhaliertes Pyrethrin-Aerosol.
Wenn Pyrethrine auf die Haut aufgebracht werden, hat das oft ein kurzzeitiges Kältegefühl durch lokale Parästhesie zur Folge. Die Aufnahme der Substanzen über die Hautoberfläche ist gering. Pyrethrine reizen die Augen und die Schleimhäute, sind aber nur in geringem Maß hautreizend. Ungereinigter Pyrethrum-Extrakt ist hautsensibilisierend, dies liegt jedoch nicht an den enthaltenen Pyrethrinen.
Pyrethrine können sowohl an der zentralen Esterbindung hydrolysiert als auch durch Cytochrome P450 oxidiert werden. Die akute Toxizität der Pyrethrine hängt von der Geschwindigkeit der metabolischen Umsetzung ab. Der spezifische Biomarker einer Pyrethrum-Belastung im menschlichen Organismus ist die trans‐Chrysanthemumdicarbonsäure (kurz: CDCA). Eine Metabolismus-Studie zu oral verabreichtem Pyrethrum zeigte für den Abbau von Pyrethrin I eine Eliminationshalbwertszeit von ca. 4 Stunden. Nach etwa 36 Stunden konnte eine nahezu vollständige Ausscheidung von Pyrethrin I beobachtet werden.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>
Chemische Stabilität
Die Wirksamkeitsdauer von Pyrethrum hängt stark von den Umgebungsbedingung bei der Ausbringung ab. Während unter völligem Ausschluss von Lichteinstrahlung und entsprechend günstigen Atmosphäre Bedingungen eine jahrelange Beständigkeit unterstellt werden kann, zerfallen die Bestandteile des Pyrethrums bei direkter Sonnenbestrahlung binnen Stunden bzw. Tagen. Im alkalischen Milieu kommt es zu Hydrolyse, im Erdreich unterliegen die Verbindungen mikrobiellen Abbauprozessen.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>
Für Innenräume konnten unterschiedliche Abbauraten beobachtet werden. So sind Rückstände auf Oberflächen bzw. im Hausstaub zwischen 2 und 12 Monaten nach der Schädlingsbekämpfungsmaßnahme noch ermittelt worden.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref><ref>Vorlage:Internetquelle</ref>
Einzelnachweise
<references />
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