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R- und S-Sätze

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(Weitergeleitet von S-Satz)

Die R- und S-Sätze („Risiko- und Sicherheitssätze“, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) waren kodifizierte Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von Gefahrstoffen, also Elementen und Verbindungen sowie daraus hergestellten gefährlichen Zubereitungen. Sie waren zusammen mit den Gefahrenbezeichnungen und den jeweils dazugehörenden Gefahrensymbolen die wichtigsten Hilfsmittel für die innerhalb der EU vorgeschriebene Gefahrstoffkennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG.

Die R-Sätze waren der Ausgangspunkt bei der Einstufung eines gefährlichen Stoffes. Lagen diese fest, so ergaben sich daraus sowohl die hierzu erforderlichen Gefahrenbezeichnungen mit Gefahrensymbolen als auch die nötigen S-Sätze.

Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ersetzt diese Gefahrstoffkennzeichnung. Für Stoffe ist die GHS-Kennzeichnung seit dem 1. Dezember 2012 obligatorisch, für Gemische (zuvor „Zubereitungen“ genannt) seit dem 1. Juni 2015. Restbestände von Gemischen, die noch mit R- und S-Sätzen gekennzeichnet waren, konnten bis zum 31. Mai 2017 abverkauft werden. Nach GHS eingestufte Stoffe und Gemische werden mit GHS-Gefahrenpiktogrammen und H- und P-Sätzen gekennzeichnet.

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie 67/548/EWG<ref>Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher StoffeVorlage:Abrufdatum</ref> führt in Anhang I eine große Zahl einzelner Gefahrstoffe auf und gibt für jeden dort gelisteten Stoff eine Einstufung und Kennzeichnung vor.<ref>Vorlage:EU-LegisSum</ref> Stoffe, also einzelne chemische Elemente oder Verbindungen, welche nicht in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführt sind, werden gemäß Anhang VI dieser Richtlinie eingestuft und gekennzeichnet; Zubereitungen sind gemäß Richtlinie 99/45/EWG<ref>Richtlinie 99/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher ZubereitungenVorlage:Abrufdatum</ref> einzustufen und zu kennzeichnen. Die R- und S-Sätze beschreiben lediglich Gefahrenmerkmale, welche aus den chemischen Eigenschaften der Substanzen resultieren, also keine Radioaktivität oder Infektionsgefahren.

Die Wortlaute der R- und S-Sätze sind im Anhang III und IV dieser Richtlinie für die jeweilige EU-Sprache normiert. Vorgeschrieben war nach den zur Umsetzung der Richtlinie nötigen nationalen Gesetzen die Angabe auf der Verpackung in der oder den jeweiligen Landessprachen (Verkehrssprachen) der Länder, in denen der gefährliche Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wurde. Zum Warenverkehr innerhalb der oder in die EU war es deshalb notwendig, dass diese Texte vom Exporteur in den Verkehrssprachen der jeweiligen Importländer auf der Verpackung angebracht wurden. Zusätzlich war die Angabe der Sätze im Sicherheitsdatenblatt vorgeschrieben.

Die Umsetzung der Kennzeichnungsregeln erfolgte in Deutschland über die Gefahrstoffverordnung.<ref>§ 4 der Gefahrstoffverordnung (BGBl. 2010 I S. 1643, Fassung vom 26. November 2010).</ref>

In der Schweiz war das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Es führte eine eigene Liste mit Übersetzungen.

Die Richtlinie 67/548/EWG wurde durch die am 31. Dezember 2008 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einführung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)<ref>Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des RatesVorlage:Abrufdatum (GHS-Verordnung mit allen neuen Vorschriften und Kennzeichnungen). In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 353, 2008, S. 1–1355.</ref> abgelöst. Mit diesem seit 1992 durch eine UN-Kommission erarbeiteten System werden die Warnsymbole und die Warntexte für Gefahrstoffe neu definiert und weltweit vereinheitlicht. Somit war die Gültigkeit der R- und S-Sätze (sowie der bisherigen Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenhinweisen) auf die im GHS festgelegten Übergangsfristen begrenzt.

Fortwirkung

Für das Punktesystem zur Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen nach der deutschen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 sind die den R-Sätzen zugrundeliegenden Einstufungen weiterhin maßgeblich.<ref>Ziff. 4.2. zur Anlage 1 zur AwSV</ref>

Kurzschreibweise der Kodierung

Zur Kurzschreibweise der Kodierung gibt es folgende Regelung: Bei einer Aufzählung der Sätze steht nach dem einleitenden Buchstaben (R oder S) zwischen den Ziffern der Sätze entweder ein Bindestrich (-) zur Trennung oder bei bestimmten zulässigen Kombinationen ein Schrägstrich (/) zur zusammenfassenden Angabe in einem einzigen Satz.

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Liste der Hinweise auf besondere Risiken (R-Sätze)

  • R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen explosionsgefährlich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 7 Kann Brand verursachen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 10 Entzündlich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 11 Leichtentzündlich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 12 Hochentzündlich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 14 Reagiert heftig mit Wasser. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 17 Selbstentzündlich an der Luft. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger / leicht-entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 23 Giftig beim Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 25 Giftig beim Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 26 Sehr giftig beim Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 28 Sehr giftig beim Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 34 Verursacht Verätzungen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 35 Verursacht schwere Verätzungen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 36 Reizt die Augen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 37 Reizt die Atmungsorgane. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 38 Reizt die Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 41 Gefahr ernster Augenschäden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 45 Kann Krebs erzeugen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 51 Giftig für Wasserorganismen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 52 Schädlich für Wasserorganismen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 54 Giftig für Pflanzen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 55 Giftig für Tiere. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 56 Giftig für Bodenorganismen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 57 Giftig für Bienen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 59 Gefährlich für die Ozonschicht. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 68 Irreversibler Schaden möglich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.

Folgende R-Sätze können kombiniert werden, um mit weniger Text auszukommen:

  • R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.

Reihenfolge der R-Sätze

R-Sätze, die den Gefährlichkeitsmerkmalen „krebserzeugend“, „erbgutverändernd“ und/oder „fortpflanzungsgefährdend“ zugeordnet werden, stehen üblicherweise am Anfang:

  • R 45 Kann Krebs erzeugen.
  • R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
  • R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
  • R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
  • R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Die anderen Nummern folgten zumeist aufsteigend. Dabei ist zu bemerken, dass (historisch bedingt) zumeist die niedrigen Nummern physikalische Gefahren (z. B. Entflammbarkeit, Explosionsgefahr), die mittleren Nummern Gesundheitsgefahren (z. B. Giftigkeit, Ätzwirkung) und die höheren Nummern Umweltgefahren beschreiben. Natürlich war es dem Anwender freigestellt, die Gefahren als Erstes zu nennen, welche er als besonders groß erachtete.

Eine weitere Besonderheit der Reihenfolge ergibt sich bei den Stoffen mit „Anmerkung E“:

Sonderfall „Anmerkung E“ in Anhang I der RL 67/548/EWG

Stoffen, die entsprechend Anhang VI Kapitel 4 der Richtlinie 67/548/EWG als krebserzeugend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 oder 2 eingestuft wurden (sogenannten CMR-Stoffen), wird die Anmerkung E dann zugeordnet, wenn sie gleichzeitig als sehr giftig (T+), giftig (T) oder gesundheitsschädlich (Xn) im Sinne einer akuten oder chronischen Gesundheitsgefährdung eingestuft sind. Bei diesen Stoffen wird den Gefahrensätzen R 20, R 21, R 22, R 23, R 24, R 25, R 26, R 27, R 28, R 39, R 40, R 48 und R 65 sowie allen gültigen Kombinationen dieser Gefahrensätze das Wort „Auch“ vorangestellt. Auf ätzende, reizende oder sensibilisierende Eigenschaften findet dies keine Anwendung.

Diese zusätzliche Kennzeichnung erfolgt, weil diese akuten gesundheitlichen Gefahren mit gleichen Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen (Totenkopf mit „sehr giftig“ oder „giftig“ bzw. Andreaskreuz mit „gesundheitsschädlich“) kenntlich gemacht werden müssten.

Diese Regelung hat eine eigene Klasse von R-Sätzen zur Folge.

Wenn also ein Gefahrstoff sowohl z. B. krebserzeugend der Kategorie 1 ist (und deshalb mit Totenkopf gekennzeichnet wurde) und außerdem auch akut giftig beim Einatmen ist, dann bekam er aufgrund dieser doppelten Gefahr die Anmerkung E mit folgendem Ergebnis (Beispiel):

  • R: 45-E23 Krebserzeugend. Auch giftig beim Einatmen.

Diese Sätze sollten unmittelbar auf die R-Sätze 45, 46, 49, 60, 61 folgen, da sonst der Sinnzusammenhang für das Wort „Auch“ verloren geht (Negativbeispiel):

  • R: 45-4-E23/24/25 Krebserzeugend. Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. Auch giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

Liste der Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

  • S 1 Unter Verschluss aufbewahren.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 3 Kühl aufbewahren.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 5 Unter … aufbewahren. (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 6 Unter … aufbewahren. (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 7 Behälter dicht geschlossen halten.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 8 Behälter trocken halten.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 10 Inhalt feucht halten.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 11 Zutritt von Luft verhindern.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 14 Von … fernhalten. (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 15 Vor Hitze schützen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 22 Staub nicht einatmen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (geeignete Bezeichnungen vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 30 Niemals Wasser hinzugießen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 31 Von explosionsfähigen Stoffen fernhaltenSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 34 Schlag und Reibung vermeiden.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.<ref group="Anmerkung" name="ATP 28">Am 6. August 2001 wurden durch die ATP 28 folgende S-Sätze entfernt: 3/7/9, 3/9, 34, 44.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Safety Phrases (Memento vom 14. Januar 2012 im Internet Archive) bei der Internationalen Arbeitsorganisation.</ref>
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen. (Material vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Bezeichnung vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 43 Zum Löschen … verwenden. (vom Hersteller anzugeben)(wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 44 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.<ref group="Anmerkung" name="ATP 28" />
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 47 Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 48 Feucht halten mit … (vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 50 Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 51 Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. – Nur für den berufsmäßigen Verwender –.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (Nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.

Folgende S-Sätze können kombiniert werden, um mit weniger Text auszukommen:

  • S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 3/14 An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben) Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel … .(vom Hersteller anzugeben)Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.
  • S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben) Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.

Anmerkungen zu „Hersteller“

Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Einfügungen (…) war derjenige, der die Ware innerhalb der EU erstmals in der aktuellen Verpackung „in Verkehr brachte“ – das konnte auch ein Importeur sein oder Händler, welcher die Ware in eigener Verpackung in Verkehr brachte.

Viele Hersteller organisierten die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen zur Beschreibung spezifischer Maßnahmen (…) in eigenständigen Unterklassen, wie zum Beispiel:

S 28.1: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
S 28.2: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.

Hierzu gab es auch andere Codierungen, wie z. B. S 28A, S 28 b. Als Beispiel sind solche vorformulierten Sätze in älteren Katalogen von E. Merck Darmstadt zu finden.

Letztendlich kann der Hersteller hier jede geeignete Formulierung wählen, um die Lücke zu füllen.

Da solche Unternummerierungen mit dazugehörigen Texten nicht rechtlich genormt waren und die Wahl dieser Zusätze ausdrücklich dem Hersteller auferlegt war, wurden sie in der Wikipedia bei Gefahrstoffkennzeichnungen nicht verwendet.

Die S-Sätze 1 und 2

Eine Besonderheit gab es zu S 1 und S 2 bzw. S 1/2: Diese Angaben stand bei der EU-Kennzeichnung (in Anhang 1, RL 67/548/EWG) in Klammern, also z. B.

(1/2-)7/8-33

Diese S-Sätze sollten Gefahren durch unsachgemäßen Gebrauch vorbeugen. Deshalb mussten die zugehörigen Texte nicht auf dem Etikett aufgedruckt sein, wenn die Abgabe der gefährlichen Substanz ausschließlich an einen „berufsmäßigen Verwender“ – also beispielsweise an ein Unternehmen oder einen selbständigen Handwerker – erfolgte. Diese Texte waren aber erforderlich, wenn die Substanz (z. B. durch Ladengeschäfte / Drogerien) an private Endverbraucher abgegeben wurde. Die R- und S-Nummern wurden üblicherweise auch auf dem Etikett ausgedruckt; die Zahlen in Klammern sollen dafür sorgen, dass diese Information über alle Handelsstufen hinweg nicht verloren ging. Denn derjenige, der an Endverbraucher verkaufte, musste gegebenenfalls – einschließlich dieser Texte – neu etikettieren.

In der Wikipedia wurden diese S-Satz-Nummern ebenfalls eingeklammert.

Bei Stoffen mit S-Satz 53 (Abgabeverbot an Endverbraucher) durften die für diesen Personenkreis bestimmten S-Sätze 1 und 2 nicht vergeben werden.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Anmerkungen

<references group="Anmerkung" />

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